Ein Haus mithilfe einer Versteigerung erwerben:
Wer täglich das Internet nach Angeboten durchforstet, wird auf vielen Seiten zahlreiche Immobilien finden, welche zum Verkauf stehen. Oft können solche als Festpreis oder zu Mietkaufkonditionen erworben werden. Andere unterliegen einer Zwangsversteigerung. Nicht immer entscheidet man sich, für die ersten beiden Wege, denn das Traumhaus via Versteigerung zu erwerben kann, günstig sowie lukrativ zugleich sein.
Das Thema selbst muss man immer von zwei Seiten aus beleuchten. Mithilfe solch einer Versteigerung wollen beziehungsweise müssen Schuldner einen möglichst großen Teil ihrer Verbindlichkeiten begleichen. Der Erlös aus einer Zwangsversteigerung soll also dazu dienen, um Gläubiger finanziell zu befriedigen. Alles hat eine Ursache, denn bis es zu so einer Aktion kommt, muss vorher viel passiert sein.
Häufig ist es so, dass wenn man sich auf Ratenzahlungen nicht einigen kann oder Geldeingänge ausbleiben, sind Kredite irgendwann nicht mehr finanzierbar. Meistens betrifft es dann das Haus, was man via einer Finanzierung eigentlich abbezahlen wollte. Am Ende bleibt eben nur die Immobilienversteigerung übrig, der denkbar unangenehmere Teil, statt eines Verkaufs in Eigenregie. Die andere Seite ist wiederum, dass Menschen per Zwangsversteigerung günstig an ein Haus kommen können.
Was passiert, wenn eine Immobilie bei der Versteigerung nicht veräußert wird?
Es kann in dem Fall dazu kommen, dass weitere Versteigerungstermine anstehen können und das Startgebot entsprechend niedriger ausfällt. Bietet dann ein Interessent eben nur diesen und es kommt zu keinen weiteren Geboten, so wird eine Immobilie häufig weit unter Wert verkauft. Einem Schuldner hilft das nicht immer, denn selbst nach so einer Versteigerung kann es dann sein, dass das ausstehende Darlehen nicht komplett abgezahlt wird. Ein Teil der Schulden ist so gesehen dann immer noch vorhanden und kann finanziell nicht bedient werden.
Ablauf einer Zwangsversteigerung:
Im Grunde ist der Ablauf kurz erklärt. Kann ein Schuldner seine Raten nicht mehr zahlen, muss der Kreditgeber beim zuständigen Amtsgericht ein Versteigerungsverfahren dieser Art beantragen. In der Ediktsdatei, welche öffentlich zugänglich ist, können Außenstehende erfahren, wann die Versteigerung stattfindet. Wer Interesse an einer Immobilie hat, welche auf diesem Weg veräußert werden soll, kann im Vorfeld eine Besichtigung durchführen.
Hierbei können Kaufinteressenten die Immobilie akribisch unter die Lupe nennen. Bei der Versteigerung müssen zudem alle relevante Daten vorhanden sein und kommuniziert werden. Bieter müssen eine Kaution hinterlegen, um beim Verfahren teilnehmen sowie mitmachen zu können. Diese stellt eine Art Anzahlung dar, welche in etwa zehn Prozent des Kaufpreises ausmachen kann. Nach der Versteigerung muss innerhalb von acht Wochen der Restbetrag beglichen werden. Sämtliche Kosten, welche mit dem Grunderwerb zusammenhängen, sind im Anschluss durch den neuen Eigentümer zu tragen.
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