Bedeutung von: "Las­ten­frei­stel­lung"

Eine Immo­bi­lie ist nicht immer „belas­tungs­frei“. Häu­fig bestehen Hypo­the­ken, Grund­schul­den oder ande­re Rech­te im Grund­buch, die beim Ver­kauf berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Unter Las­ten­frei­stel­lung ver­steht man die Löschung die­ser Belas­tun­gen, damit die Immo­bi­lie ohne Ein­schrän­kun­gen an den neu­en Eigen­tü­mer über­ge­ben wer­den kann.

Für Eigen­tü­mer ist das oft kom­pli­ziert, da Ban­ken oder Gläu­bi­ger zustim­men müs­sen. Beim Direkt­ver­kauf an ein Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men wird die Las­ten­frei­stel­lung in der Regel vom Käu­fer und dem Notar orga­ni­siert. Das bedeu­tet: Ver­käu­fer müs­sen sich nicht selbst mit Ban­ken oder Grund­buch­äm­tern aus­ein­an­der­set­zen, son­dern pro­fi­tie­ren von einer rei­bungs­lo­sen Abwick­lung.

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