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Pflegefall - Älteres Ehepaar sitzt auf der Bank im grünen

Pfle­ge­fall in der Fami­lie: Immo­bi­lie ver­kau­fen oder ver­mie­ten?

Ein plötz­li­cher Pfle­ge­fall in der Fami­lie stellt Ange­hö­ri­ge nicht nur emo­tio­nal, son­dern auch orga­ni­sa­to­risch und finan­zi­ell vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Beson­ders dann, wenn eine Immo­bi­lie im Besitz ist, muss ent­schie­den wer­den: Soll das Haus oder die Woh­nung ver­kauft oder ver­mie­tet wer­den? Die­se Fra­ge hat weit­rei­chen­de Fol­gen – für die Pfle­ge­fi­nan­zie­rung, die Ver­mö­gens­si­che­rung und die zukünf­ti­ge Lebens­pla­nung. In die­sem Bei­trag beleuch­ten wir die wich­tigs­ten Aspek­te, Chan­cen und Risi­ken bei­der Optio­nen.

1. Der Pfle­ge­fall und sei­ne finan­zi­el­len Kon­se­quen­zen

Die Pfle­ge­kos­ten kön­nen erheb­lich sein und belas­ten das Fami­li­en­bud­get dau­er­haft. Je nach Pfle­ge­stu­fe, Pfle­ge­heim und Zusatz­leis­tun­gen kön­nen monat­lich meh­re­re tau­send Euro anfal­len. Wenn kei­ne aus­rei­chen­den Rück­la­gen vor­han­den sind, stellt sich oft die Fra­ge, wie die Immo­bi­lie genutzt wer­den kann, um die Pfle­ge zu finan­zie­ren. Hier ste­hen im Wesent­li­chen zwei Wege offen: der Ver­kauf oder die Ver­mie­tung.

2. Immo­bi­lie ver­kau­fen – Liqui­di­tät schaf­fen

Der Ver­kauf einer Immo­bi­lie ist für vie­le Fami­li­en die schnells­te Mög­lich­keit, Liqui­di­tät zu schaf­fen. Durch den Ver­kaufs­er­lös kön­nen die Pfle­ge­kos­ten lang­fris­tig gedeckt wer­den, ohne dass lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen bestehen blei­ben.

Vor­tei­le des Ver­kaufs:

- Sofor­ti­ge Liqui­di­tät zur Finan­zie­rung der Pfle­ge
- Kei­ne Ver­ant­wor­tung für Instand­hal­tung und Ver­wal­tung
- Ver­mei­dung von Leer­stand und Miet­aus­fall­ri­si­ken
- Kla­re Ver­mö­gens­auf­tei­lung inner­halb der Erben­ge­mein­schaft

Nach­tei­le des Ver­kaufs:

- Emo­tio­na­ler Ver­lust, beson­ders bei Fami­li­en­im­mo­bi­li­en
- End­gül­ti­ger Abschied vom Immo­bi­li­en­ver­mö­gen
- Even­tu­el­le Spe­ku­la­ti­ons­steu­er, wenn die Immo­bi­lie nicht selbst bewohnt wur­de
- Schwie­ri­ge Ver­kaufs­be­din­gun­gen bei schwa­cher Markt­la­ge

3. Immo­bi­lie ver­mie­ten – lang­fris­ti­ge Ein­nah­men sichern

Die Ver­mie­tung stellt eine attrak­ti­ve Alter­na­ti­ve zum Ver­kauf dar. Regel­mä­ßi­ge Miet­ein­nah­men kön­nen zur Finan­zie­rung der Pfle­ge­kos­ten bei­tra­gen, wäh­rend die Immo­bi­lie wei­ter­hin im Fami­li­en­be­sitz bleibt.

Vor­tei­le der Ver­mie­tung:

- Lau­fen­de Ein­nah­men zur Finan­zie­rung der Pfle­ge
- Erhalt des Immo­bi­li­en­ver­mö­gens
- Mög­lich­keit, die Immo­bi­lie spä­ter wie­der selbst zu nut­zen oder zu ver­er­ben
- Steu­er­li­che Vor­tei­le durch Wer­bungs­kos­ten­ab­zug

Nach­tei­le der Ver­mie­tung:

- Ver­wal­tungs­auf­wand (Mie­ter­su­che, Ver­trä­ge, Abrech­nun­gen)
- Kos­ten für Instand­hal­tung und Repa­ra­tu­ren
- Risi­ko von Miet­aus­fäl­len oder pro­ble­ma­ti­schen Mie­tern
- Erhöh­ter orga­ni­sa­to­ri­scher Auf­wand für die Ange­hö­ri­gen

4. Recht­li­che und steu­er­li­che Aspek­te

Ob Ver­kauf oder Ver­mie­tung – bei­de Optio­nen haben recht­li­che und steu­er­li­che Fol­gen. Bei einem Ver­kauf kön­nen unter Umstän­den Steu­ern anfal­len (z. B. Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er in Öster­reich). Bei der Ver­mie­tung wie­der­um kön­nen Wer­bungs­kos­ten wie Reno­vie­run­gen oder Ver­wal­tungs­kos­ten steu­er­lich abge­setzt wer­den. Es emp­fiehlt sich, vor einer Ent­schei­dung unbe­dingt steu­er­li­chen und recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len.

5. Emo­tio­na­le Aspek­te nicht unter­schät­zen

Neben den finan­zi­el­len Über­le­gun­gen spielt die emo­tio­na­le Bin­dung eine gro­ße Rol­le. Das Eltern­haus oder die eige­ne Woh­nung ist oft mit Erin­ne­run­gen ver­bun­den. Ein Ver­kauf kann für Ange­hö­ri­ge schmerz­haft sein. Ande­rer­seits kann die Ver­ant­wor­tung einer Ver­mie­tung in einer ohne­hin belas­ten­den Situa­ti­on zusätz­li­chen Stress ver­ur­sa­chen. Hier gilt es, offen in der Fami­lie zu kom­mu­ni­zie­ren und gemein­sam abzu­wä­gen.

6. Wie trifft man die rich­ti­ge Ent­schei­dung?

Eine fun­dier­te Ent­schei­dung soll­te auf einer ganz­heit­li­chen Betrach­tung basie­ren. Fol­gen­de Fra­gen kön­nen dabei hel­fen:

- Wie hoch sind die lau­fen­den Pfle­ge­kos­ten und wie lan­ge kön­nen die­se gedeckt wer­den?
- Besteht Bedarf an sofor­ti­ger Liqui­di­tät oder rei­chen regel­mä­ßi­ge Ein­nah­men aus?
- Gibt es Erben, die die Immo­bi­lie spä­ter nut­zen möch­ten?
- Wie ist die Lage und Ver­miet­bar­keit der Immo­bi­lie?
- Wel­che steu­er­li­chen Fol­gen sind zu erwar­ten?

7. Unter­stüt­zung durch Exper­ten

Ob Ver­kauf oder Ver­mie­tung – es ist rat­sam, sich pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung zu holen. Immo­bi­li­en­ex­per­ten, Steu­er­be­ra­ter und Juris­ten kön­nen die Situa­ti­on objek­tiv bewer­ten und hel­fen, die best­mög­li­che Lösung zu fin­den. Auch Unter­neh­men wie die JA Berg­kes­sel GmbH unter­stüt­zen Fami­li­en dabei, die rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen und den gesam­ten Pro­zess pro­fes­sio­nell zu beglei­ten.

Fazit: Ver­kauf oder Ver­mie­tung – eine indi­vi­du­el­le Ent­schei­dung

Die Ent­schei­dung, ob eine Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall ver­kauft oder ver­mie­tet wird, ist hoch indi­vi­du­ell. Wäh­rend der Ver­kauf schnel­le Liqui­di­tät schafft und Ver­ant­wor­tung nimmt, bie­tet die Ver­mie­tung lang­fris­ti­ge Ein­nah­men und Ver­mö­gens­er­halt. Bei­de Optio­nen haben Vor- und Nach­tei­le, die sorg­fäl­tig abge­wo­gen wer­den müs­sen. Mit der rich­ti­gen Bera­tung kön­nen Fami­li­en den Weg fin­den, der sowohl finan­zi­ell als auch emo­tio­nal passt.

Bild von beauty_of_nature auf Pix­a­bay

JA Bergkessel GmbH - Immobilien Direkt Ankauf

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