Bedeutung von: "Bau­last"

Eine Bau­last ist eine öffent­lich-recht­li­che Ver­pflich­tung, die auf einem Grund­stück liegt. Sie ver­pflich­tet den Eigen­tü­mer, bestimm­te Din­ge zu tun oder zu unter­las­sen – etwa einen Weg für Nach­barn offen­zu­hal­ten oder Abstands­flä­chen ein­zu­hal­ten.

Bau­las­ten wer­den nicht im Grund­buch, son­dern in einem spe­zi­el­len Bau­las­ten­ver­zeich­nis geführt. Für Käu­fer kön­nen sie gro­ße Bedeu­tung haben, da sie die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten des Grund­stücks ein­schrän­ken.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das: Wer sein Haus oder Grund­stück anbie­tet, soll­te über bestehen­de Bau­las­ten infor­miert sein. Beim Direkt­an­kauf wird die Prü­fung die­ser Las­ten vom Käu­fer über­nom­men, sodass Eigen­tü­mer kei­ne zusätz­li­chen Schrit­te unter­neh­men müs­sen.

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