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Bedeutung von: "Cour­ta­ge"

Cour­ta­ge – Was bedeu­tet das beim Immo­bi­li­en­ver­kauf?

Die Cour­ta­ge ist ein Begriff, der häu­fig im Zusam­men­hang mit dem Ver­kauf oder der Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en auf­taucht. Sie bezeich­net die Mak­ler­pro­vi­si­on, also jenes Ent­gelt, das ein Immo­bi­li­en­mak­ler für sei­ne Ver­mitt­lungs­leis­tung erhält. In Öster­reich wird häu­fi­ger von Mak­ler­ho­no­rarPro­vi­si­on oder Ver­mitt­lungs­ent­gelt gespro­chen, aber auch der Begriff Cour­ta­ge wird – ins­be­son­de­re online oder im inter­na­tio­na­len Kon­text – immer häu­fi­ger ver­wen­det.

Für Immo­bi­li­en­ver­käu­fer und ‑käu­fer ist die Cour­ta­ge ein ent­schei­den­der Kos­ten­fak­tor. Umso wich­ti­ger ist es, zu wis­sen, wann sie anfällt, wer sie zahlt und wie sie ver­mie­den wer­den kann – etwa durch einen Direkt­ver­kauf ohne Mak­ler, wie ihn Berg­kes­sel Immo­bi­li­en anbie­tet.

Was ist die Cour­ta­ge kon­kret?

Die Cour­ta­ge ist eine Ver­gü­tung für die erfolg­rei­che Ver­mitt­lung einer Immo­bi­lie. Sie wird dann fäl­lig, wenn ein Kauf- oder Miet­ver­trag durch die Tätig­keit des Mak­lers zustan­de kommt. Die Höhe der Cour­ta­ge ist gesetz­lich gere­gelt – inner­halb eines bestimm­ten Rah­mens – und rich­tet sich nach dem Kauf­preis oder der monat­li­chen Mie­te.

In Öster­reich basiert die Berech­nung auf den Rege­lun­gen der Mak­ler­ver­ord­nung und des Mak­ler­ge­set­zes. Dort ist fest­ge­legt:

  • wie hoch die Pro­vi­si­on sein darf,

  • wann sie fäl­lig wird,

  • und wel­che Pflich­ten der Mak­ler gegen­über sei­nen Kun­den hat.

Wer zahlt die Cour­ta­ge in Öster­reich?

Im Gegen­satz zu Deutsch­land, wo häu­fig das „Bestel­ler­prin­zip“ gilt (wer den Mak­ler beauf­tragt, zahlt), ist in Öster­reich bei­de Par­tei­en pro­vi­si­ons­pflich­tig – Käu­fer und Ver­käu­fer. Aller­dings kann im Ein­zel­fall ver­ein­bart wer­den, wer die Cour­ta­ge über­nimmt.

Typisch ist:

  • Ver­käu­fer zahlt: bis zu 3 % des Kauf­prei­ses zuzüg­lich 20 % USt.

  • Käu­fer zahlt: eben­falls bis zu 3 % zzgl. USt.

Bei einem Ver­kaufs­preis von z. B. 400.000 € kann die Gesamt­cour­ta­ge bis zu 28.800 € brut­to betra­gen – eine erheb­li­che Sum­me, die den Erlös für den Abge­ber (Ver­käu­fer) deut­lich schmä­lert.

Wie kann man die Cour­ta­ge ver­mei­den?

Die ein­fachs­te Mög­lich­keit, die Zah­lung einer Cour­ta­ge zu umge­hen, besteht dar­in, die Immo­bi­lie nicht über einen Mak­ler, son­dern direkt zu ver­kau­fen. Genau hier setzt das Modell von Berg­kes­sel Immo­bi­li­en an.

Beim Direkt­an­kauf durch Berg­kes­sel fal­len kei­ne Mak­ler­pro­vi­sio­nen an. Der Ver­käu­fer erhält ein direk­tes Ange­bot, ohne ver­steck­te Kos­ten oder Ver­mitt­lungs­ge­büh­ren. Das bedeu­tet:

  • Mehr Net­to­er­lös für den Abge­ber

  • Kei­ne unnö­ti­gen Neben­kos­ten

  • Schnel­ler, trans­pa­ren­ter Ver­kaufs­pro­zess

Vor­tei­le eines Ver­kaufs ohne Cour­ta­ge

  1. Kos­ten­er­spar­nis: Kei­ne bis zu 3 % Pro­vi­si­on für Ver­käu­fer

  2. Schnel­lig­keit: Kein lang­wie­ri­ges Inse­rie­ren, kei­ne Mak­ler­ver­hand­lun­gen

  3. Direk­ter Kon­takt mit dem Käu­fer – z. B. Berg­kes­sel als seriö­sem Direkt­an­käu­fer

  4. Dis­kre­ti­on: Kei­ne öffent­li­che Bewer­bung der Immo­bi­lie

  5. Rechts­si­cher­heit durch kla­re Ver­trä­ge und pro­fes­sio­nel­le Abwick­lung

Wor­auf beim The­ma Cour­ta­ge ach­ten?

Wenn Sie den­noch einen Ver­kauf über Mak­ler in Betracht zie­hen, soll­ten Sie fol­gen­de Punk­te beach­ten:

  • Schrift­li­cher Mak­ler­ver­trag: Ach­ten Sie auf die genau­en Kon­di­tio­nen

  • Klar­heit bei der Zah­lungs­pflicht: Wer zahlt wie viel?

  • Recht auf Wider­ruf: Bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen (z. B. online abge­schlos­sen) besteht oft ein 14-tägi­ges Wider­rufs­recht

  • Leis­tung des Mak­lers prü­fen: Wur­de tat­säch­lich ein Käu­fer ver­mit­telt, oder war der Kon­takt bereits vor­han­den?

Cour­ta­ge bei Ver­mie­tung

Auch bei der Ver­mie­tung kann eine Cour­ta­ge anfal­len – meist in Höhe von ein bis zwei Monats­mie­ten. Seit der Ein­füh­rung des Bestel­ler­prin­zips bei Mie­ten (2023 auch in Öster­reich in Dis­kus­si­on) zahlt in vie­len Fäl­len nur noch der Ver­mie­ter, wenn die­ser den Mak­ler beauf­tragt hat.

Fazit: Cour­ta­ge ver­ste­hen – und wenn mög­lich ver­mei­den

Die Cour­ta­ge ist eine gesetz­lich gere­gel­te Ver­mitt­lungs­ge­bühr, die bei Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen kann – für Ver­käu­fer wie Käu­fer. Wer eine Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­te, ohne die­se Zusatz­kos­ten zu tra­gen, soll­te über einen Direkt­ver­kauf ohne Mak­ler nach­den­ken.

Bei Berg­kes­sel Immo­bi­li­en ver­kau­fen Sie Ihre Immo­bi­lie pro­vi­si­ons­freischnell und unkom­pli­ziert – direkt an uns. So bleibt Ihnen die vol­le Kon­trol­le über den Ver­kaufs­pro­zess und Sie spa­ren sich die hohe Cour­ta­ge.

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