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Bedeutung von: "Grund­schuld"

Die Grund­schuld ist ein im Grund­buch ein­ge­tra­ge­nes Recht, das meist zur Absi­che­rung eines Bank­kre­dits dient. Sie gibt der Bank das Recht, die Immo­bi­lie im Not­fall zwangs­wei­se zu ver­wer­ten, falls der Kre­dit nicht zurück­ge­zahlt wird.

Anders als eine Hypo­thek ist die Grund­schuld nicht auto­ma­tisch an die Dar­le­hens­hö­he gebun­den – sie bleibt bestehen, auch wenn der Kre­dit bereits zurück­ge­zahlt wur­de. Des­halb muss sie beim Immo­bi­li­en­ver­kauf häu­fig gelöscht oder auf den neu­en Käu­fer über­tra­gen wer­den.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das: Eine Grund­schuld ist nichts Unge­wöhn­li­ches, muss aber recht­zei­tig geklärt wer­den. Beim Direkt­an­kauf über­nimmt der Käu­fer in der Regel die Abstim­mung mit der Bank, sodass der Ver­käu­fer ent­las­tet wird.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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