Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das meist zur Absicherung eines Bankkredits dient. Sie gibt der Bank das Recht, die Immobilie im Notfall zwangsweise zu verwerten, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird.
Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an die Darlehenshöhe gebunden – sie bleibt bestehen, auch wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde. Deshalb muss sie beim Immobilienverkauf häufig gelöscht oder auf den neuen Käufer übertragen werden.
Für Verkäufer bedeutet das: Eine Grundschuld ist nichts Ungewöhnliches, muss aber rechtzeitig geklärt werden. Beim Direktankauf übernimmt der Käufer in der Regel die Abstimmung mit der Bank, sodass der Verkäufer entlastet wird.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 09/2025