Bedeutung von: "Grund­schuld"

Die Grund­schuld ist ein im Grund­buch ein­ge­tra­ge­nes Recht, das meist zur Absi­che­rung eines Bank­kre­dits dient. Sie gibt der Bank das Recht, die Immo­bi­lie im Not­fall zwangs­wei­se zu ver­wer­ten, falls der Kre­dit nicht zurück­ge­zahlt wird.

Anders als eine Hypo­thek ist die Grund­schuld nicht auto­ma­tisch an die Dar­le­hens­hö­he gebun­den – sie bleibt bestehen, auch wenn der Kre­dit bereits zurück­ge­zahlt wur­de. Des­halb muss sie beim Immo­bi­li­en­ver­kauf häu­fig gelöscht oder auf den neu­en Käu­fer über­tra­gen wer­den.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das: Eine Grund­schuld ist nichts Unge­wöhn­li­ches, muss aber recht­zei­tig geklärt wer­den. Beim Direkt­an­kauf über­nimmt der Käu­fer in der Regel die Abstim­mung mit der Bank, sodass der Ver­käu­fer ent­las­tet wird.

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