Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das meist zur Absicherung eines Bankkredits dient. Sie gibt der Bank das Recht, die Immobilie im Notfall zwangsweise zu verwerten, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird.
Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an die Darlehenshöhe gebunden – sie bleibt bestehen, auch wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde. Deshalb muss sie beim Immobilienverkauf häufig gelöscht oder auf den neuen Käufer übertragen werden.
Für Verkäufer bedeutet das: Eine Grundschuld ist nichts Ungewöhnliches, muss aber rechtzeitig geklärt werden. Beim Direktankauf übernimmt der Käufer in der Regel die Abstimmung mit der Bank, sodass der Verkäufer entlastet wird.