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Bedeutung von: "Kauf­ne­ben­kos­ten"

Unter Kauf­ne­ben­kos­ten ver­steht man alle zusätz­li­chen Aus­ga­ben, die beim Immo­bi­li­en­kauf anfal­len – neben dem eigent­li­chen Kauf­preis. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Grund­er­werb­steu­er
  • Notar- und Grund­buch­ge­büh­ren
  • even­tu­ell Mak­ler­pro­vi­si­on

In Öster­reich machen die Neben­kos­ten oft 10 % oder mehr des Kauf­prei­ses aus. Für Ver­käu­fer sind sie wich­tig zu ver­ste­hen, weil Käu­fer die­se Kos­ten ein­kal­ku­lie­ren müs­sen – was sich auf die Zah­lungs­be­reit­schaft aus­wir­ken kann.

Beim Direkt­ver­kauf an JA Berg­kes­sel pro­fi­tie­ren Eigen­tü­mer davon, dass alle Abläu­fe klar und trans­pa­rent gere­gelt sind. Der Kauf­preis wird ver­bind­lich zuge­sagt, und die Neben­kos­ten trägt in der Regel der Käu­fer.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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