Bedeutung von: "Kauf­ne­ben­kos­ten"

Unter Kauf­ne­ben­kos­ten ver­steht man alle zusätz­li­chen Aus­ga­ben, die beim Immo­bi­li­en­kauf anfal­len – neben dem eigent­li­chen Kauf­preis. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Grund­er­werb­steu­er
  • Notar- und Grund­buch­ge­büh­ren
  • even­tu­ell Mak­ler­pro­vi­si­on

In Öster­reich machen die Neben­kos­ten oft 10 % oder mehr des Kauf­prei­ses aus. Für Ver­käu­fer sind sie wich­tig zu ver­ste­hen, weil Käu­fer die­se Kos­ten ein­kal­ku­lie­ren müs­sen – was sich auf die Zah­lungs­be­reit­schaft aus­wir­ken kann.

Beim Direkt­ver­kauf an JA Berg­kes­sel pro­fi­tie­ren Eigen­tü­mer davon, dass alle Abläu­fe klar und trans­pa­rent gere­gelt sind. Der Kauf­preis wird ver­bind­lich zuge­sagt, und die Neben­kos­ten trägt in der Regel der Käu­fer.

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