...

Bedeutung von: "Leib­ren­te"

Leib­ren­te – Immo­bi­lie ver­kau­fen und woh­nen blei­ben

Bei einem Leib­ren­ten­mo­dell ver­kauft der Eigen­tü­mer sei­ne Immo­bi­lie nicht gegen einen ein­ma­li­gen Kauf­preis, son­dern gegen wie­der­keh­ren­de Ren­ten­zah­lun­gen – meist lebens­lang. Häu­fig wird die Leib­ren­te mit einem grund­bü­cher­lich gesi­cher­ten Wohn­recht kom­bi­niert, sodass der Ver­käu­fer bis zum Lebens­en­de in sei­nem Zuhau­se blei­ben kann.

Wie funk­tio­niert der Ver­kauf gegen Leib­ren­te?

Käu­fer und Ver­käu­fer ver­ein­ba­ren statt (oder zusätz­lich zu) einer Ein­mal­zah­lung eine monat­li­che Ren­te. Deren Höhe hängt vom Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie, dem Alter des Ver­käu­fers, einem all­fäl­li­gen Wohn­recht und der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit ab. Die Ren­te wird übli­cher­wei­se wert­ge­si­chert (inde­xiert) und im Grund­buch durch ein Pfand­recht oder eine Real­last abge­si­chert.

Wel­che Vari­an­ten gibt es?

Neben der lebens­lan­gen Leib­ren­te gibt es die Zeit­ren­te mit fixer Lauf­zeit sowie Misch­for­men aus Ein­mal­zah­lung plus Ren­te. Auch die Kom­bi­na­ti­on mit einem Frucht­ge­nuss­recht oder einem lebens­lan­gen Wohn­recht ist ver­brei­tet – das min­dert zwar die Ren­ten­hö­he, sichert aber das Woh­nen im eige­nen Haus ab.

Für wen eig­net sich das Modell?

Typi­scher­wei­se für älte­re Eigen­tü­mer ohne Ver­kaufs­druck, die ihr in der Immo­bi­lie gebun­de­nes Ver­mö­gen in lau­fen­des Ein­kom­men umwan­deln und zugleich woh­nen blei­ben möch­ten – etwa wenn kei­ne Erben vor­han­den sind oder die Pen­si­on auf­ge­bes­sert wer­den soll.

Wel­che Risi­ken sind zu beach­ten?

Für den Ver­käu­fer ist die Boni­tät des Käu­fers ent­schei­dend – die Ren­te muss über Jah­re ver­läss­lich flie­ßen. Des­halb gehö­ren eine grund­bü­cher­li­che Absi­che­rung und kla­re Rege­lun­gen für den Zah­lungs­ver­zug zwin­gend in den Ver­trag. Für den Käu­fer liegt das Risi­ko in der unbe­kann­ten Lauf­zeit: Lebt der Ver­käu­fer län­ger als kal­ku­liert, steigt der Gesamt­preis. Steu­er­li­che Fol­gen (etwa bei der Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er) soll­ten vor­ab mit einem Steu­er­be­ra­ter geklärt wer­den.

Wie wird die Ren­ten­hö­he kal­ku­liert?

Aus­gangs­punkt ist der Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie. Davon abge­zo­gen wird der Kapi­tal­wert eines vor­be­hal­te­nen Wohn­rechts – ver­ein­facht: die fik­ti­ve Monats­mie­te der bewohn­ten Flä­che, hoch­ge­rech­net auf die sta­tis­ti­sche Lebens­er­war­tung des Berech­tig­ten. Der ver­blei­ben­de Betrag wird ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tisch in eine monat­li­che Ren­te umge­rech­net, wie­der unter Berück­sich­ti­gung von Alter, Geschlecht und Zins­ni­veau. Ein Bei­spiel zur Grö­ßen­ord­nung: Bei einem 75-jäh­ri­gen Ver­käu­fer fällt die Ren­te aus dem­sel­ben Objekt deut­lich höher aus als bei einem 65-jäh­ri­gen – schlicht wegen der kür­ze­ren erwar­te­ten Lauf­zeit. Seriö­se Anbie­ter legen ihre Rechen­pa­ra­me­ter offen; wer sie nicht nennt, ist der fal­sche Part­ner.

Der Ver­trag: Die­se Siche­run­gen sind Pflicht

Die Ren­te wird als Real­last im Grund­buch ein­ge­tra­gen, das Wohn­recht als Dienst­bar­keit – bei­des im ers­ten Rang bzw. rang­be­stän­dig vor spä­te­ren Belas­tun­gen. Dazu gehö­ren eine Wert­si­che­rung der Ren­te (Index), kla­re Regeln für Zah­lungs­ver­zug (etwa Ter­mins­ver­lust und Wie­der­auf­le­ben von Ansprü­chen) und idea­ler­wei­se die Errich­tung als voll­streck­ba­rer Nota­ri­ats­akt, damit bei Aus­blei­ben der Zah­lun­gen ohne Pro­zess Exe­ku­ti­on geführt wer­den kann. Wer die­se Absi­che­run­gen weg­laesst, macht die eige­ne Alters­vor­sor­ge von der dau­er­haf­ten Zah­lungs­mo­ral eines Frem­den abhän­gig.

Für wen rech­net sich wel­ches Modell? Ein Ver­gleich

Die rei­ne Leib­ren­te maxi­miert das lau­fen­de Ein­kom­men, lässt aber den Erben nichts von der Immo­bi­lie. Die Kom­bi­na­ti­on Ein­mal­zah­lung plus redu­zier­te Ren­te schafft sofor­ti­ge Liqui­di­tät (etwa für Umbau­ten oder Schen­kun­gen zu Leb­zei­ten). Die Zeit­ren­te mit fixer Lauf­zeit eig­net sich, wenn ein kon­kre­ter Finan­zie­rungs­zeit­raum über­brückt wer­den soll, und ist für Käu­fer kal­ku­lier­ba­rer – was sich in bes­se­ren Kon­di­tio­nen nie­der­schlägt. Der klas­si­sche Ver­kauf mit Aus­zug bleibt die rich­ti­ge Wahl, wenn der Erlös ohne­hin für die neue Wohn­form (klei­ne­re Woh­nung, betreu­tes Woh­nen) gebraucht wird. Eine unab­hän­gi­ge Bewer­tung und ein steu­er­li­cher Check – Stich­wort Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er und Ren­ten­be­steue­rung – gehö­ren vor jede Ent­schei­dung.

Bedeu­tung beim Immo­bi­li­en­ver­kauf

Die Leib­ren­te ist eine Nischen­lö­sung, kann aber in der rich­ti­gen Lebens­si­tua­ti­on die attrak­tivs­te Form des Ver­kaufs sein. Wich­tig ist eine rea­lis­ti­sche Bewer­tung der Immo­bi­lie als Aus­gangs­ba­sis – nur so lässt sich beur­tei­len, ob das Ren­ten­an­ge­bot fair kal­ku­liert ist.

Sie möchten mehr zum Thema "Leib­ren­te" erfahren?

Treten Sie mit uns in Kontakt und wir versuchen Ihnen bei offenen Fragen weiterzuhelfen!

Tippgeber werden

Machen Sie Ihr Wissen zu barem Geld!