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Bedeutung von: "Mak­ler­pro­vi­si­on"

Die Mak­ler­pro­vi­si­on ist die Ver­gü­tung, die ein Immo­bi­li­en­mak­ler für sei­ne Ver­mitt­lungs­leis­tung erhält. Sie wird meist in Pro­zent vom Kauf­preis berech­net. In Öster­reich vari­iert die Höhe, in der Regel liegt sie bei etwa 3 % zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das: Bei einem Kauf­preis von 300.000 Euro kön­nen schnell mehr als 10.000 Euro an Pro­vi­si­on fäl­lig wer­den. Hin­zu kom­men oft zusätz­li­che Kos­ten für Inse­ra­te oder Expo­sés. Wer sei­ne Immo­bi­lie ohne Mak­ler oder direkt an ein Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men ver­kauft, spart die­se Sum­me ein. Des­halb ist der Direkt­an­kauf häu­fig die kos­ten­güns­ti­ge­re Lösung.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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