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Bedeutung von: "Notar"

Notar Öster­reich – Unab­hän­gi­ge Beglei­tung bei Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten

Der Notar spielt bei vie­len Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten in Öster­reich eine wich­ti­ge Rol­le. Er ist eine unab­hän­gi­ge und unpar­tei­ische Ver­trau­ens­per­son, die Ver­trä­ge erstellt, beglau­bigt und die rechts­si­che­re Abwick­lung von Rechts­ge­schäf­ten unter­stützt. Beson­ders beim Kauf oder der Schen­kung einer Immo­bi­lie sowie bei Erb­schaf­ten sorgt der Notar dafür, dass alle gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den.

Auch wenn beim Kauf einer Immo­bi­lie nicht jeder Ver­trag zwin­gend nota­ri­ell beur­kun­det wer­den muss, wer­den Nota­re in Öster­reich häu­fig mit der Ver­trags­ab­wick­lung, der treu­hän­di­gen Kauf­preis­ab­wick­lung und der Ver­bü­che­rung im Grund­buch beauf­tragt.


Was sind Nota­re?

Ein Notar ist ein öffent­lich bestell­ter Jurist, in Öster­reich ein staat­lich ernann­ter trä­ger eines öffent­li­chen amtes, der Rechts­ge­schäf­te neu­tral beglei­tet und deren recht­li­che Sicher­heit gewähr­leis­tet. Im Gegen­satz zu einem Rechts­an­walt ver­tritt ein Notar grund­sätz­lich nicht die Inter­es­sen einer ein­zel­nen Par­tei, son­dern sorgt nach gesetz für eine aus­ge­wo­ge­ne Ver­trags­ge­stal­tung im recht und wahrt dabei sei­ne unpar­tei­lich­keit.

Dabei errich­tet er öffent­li­che Urkun­den mit staat­li­cher auto­ri­tät im Auf­trag des staat. Sol­che Urkun­den haben vor Gericht beson­de­re beweis­kraft.

Ziel ist es, spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den und eine siche­re Abwick­lung zu gewähr­leis­ten.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein Notar bei Immo­bi­li­en?

Im Immo­bi­li­en­be­reich über­nimmt ein Notar zahl­rei­che Auf­ga­ben und erbringt im Immo­bi­li­en­recht sowie im Lie­gen­schafts­recht rechts­si­che­re Rechts­dienst­leis­tun­gen.

Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Erstel­lung oder Prü­fung von Kauf­ver­trä­gen und Schen­kungs­ver­trä­gen im Nota­ri­at sowie die Beur­kun­dung sol­cher Ver­trä­ge
  • Beglau­bi­gung von Unter­schrif­ten in amt­li­cher Form und Bestä­ti­gung der Echt­heit sowie der Rich­tig­keit von Abschrif­ten
  • treu­hän­di­ge Ver­wal­tung des Kauf­prei­ses und treu­hän­di­ge Ver­wal­tung von Gel­dern
  • Ein­rei­chung von Unter­la­gen beim Grund­buch und Nut­zung öffent­li­cher Regis­ter
  • Durch­füh­rung der Ver­bü­che­rung
  • Bera­tung über recht­li­che Fol­gen eines Immo­bi­li­en­ge­schäfts

Vie­le die­ser Dienst­leis­tun­gen wer­den heu­te auch in digi­ta­ler Form mit siche­rer Über­mitt­lung von Daten unter­stützt.

Der genaue Leis­tungs­um­fang wird zwi­schen den Par­tei­en ver­ein­bart.


Wann wird ein Notar benö­tigt?

Ein Notar kommt häu­fig bei fol­gen­den Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten zum Ein­satz:

  • Kauf einer Eigen­tums­woh­nung
  • Kauf eines Hau­ses
  • Erwerb eines Grund­stücks
  • Schen­kung einer Immo­bi­lie
  • Über­ga­be inner­halb der Fami­lie
  • fami­li­en­recht­li­che Anlie­gen wie Ehe­ver­trä­ge
  • Erb­schaf­ten und Ver­las­sen­schaf­ten, ein­schließ­lich der Ver­las­sen­schafts­ab­hand­lung
  • Begrün­dung von Woh­nungs­ei­gen­tum

Nach einem Todes­fall wird oft ein Notar als Gerichts­kom­mis­sär bestellt; für die Abhand­lung kön­nen Erben bei fra­gen auch einen Notar ihrer Wahl wäh­len.

Auch bei Dienst­bar­kei­ten, Wohn­rech­ten oder einer Ver­fü­gung wird häu­fig ein Notar ein­ge­schal­tet, zumal sei­ne Mit­wir­kung bei bestimm­ten Nota­ri­ats­ak­ten gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist.


Notar und Kauf­ver­trag

Ein wesent­li­cher Auf­ga­ben­be­reich ist die Erstel­lung oder Prü­fung des Kauf­ver­trags.

Der Ver­trag ent­hält unter ande­rem:

  • Anga­ben zu Käu­fer und Ver­käu­fer
  • Beschrei­bung der Immo­bi­lie
  • Kauf­preis
  • Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten
  • Über­ga­be­ter­min
  • Rege­lun­gen zur Ver­bü­che­rung

Ein sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­te­ter Kauf­ver­trag schafft Rechts­si­cher­heit für bei­de Ver­trags­par­tei­en.


Treu­hand­ab­wick­lung durch Nota­ria­te

In Öster­reich erfolgt die Kauf­preis­zah­lung häu­fig über ein Treu­hand­kon­to.

Der Ablauf:

  1. Der Käu­fer über­weist den Kauf­preis auf das Treu­hand­kon­to.
  2. Der Notar prüft, ob alle Vor­aus­set­zun­gen für die Eigen­tums­über­tra­gung erfüllt sind.
  3. Erst danach wird der Kauf­preis an den Ver­käu­fer aus­be­zahlt.

Die­ses Ver­fah­ren schützt sowohl Käu­fer als auch Ver­käu­fer.


Notar und Grund­buch

Nach Abschluss des Kauf­ver­trags über­nimmt der Notar häu­fig auch die Ein­tra­gung des neu­en Eigen­tü­mers ins Grund­buch.

Dazu gehö­ren:

  • Ein­rei­chung der erfor­der­li­chen Urkun­den
  • Antrag auf Ver­bü­che­rung
  • Abwick­lung mit dem Grund­buchs­ge­richt

Erst mit der Ein­tra­gung im Grund­buch wird der Eigen­tums­wech­sel recht­lich wirk­sam.


Wel­che Kos­ten ent­ste­hen?

Für sei­ne Tätig­keit erhält der Notar ein Hono­rar.

Die Kos­ten rich­ten sich unter ande­rem nach:

  • Kauf­preis der Immo­bi­lie
  • Umfang der Leis­tun­gen
  • Art des Rechts­ge­schäfts

Zusätz­lich kön­nen Gebüh­ren für:

  • Beglau­bi­gun­gen
  • Grund­buchs­ein­tra­gun­gen
  • Treu­hand­ab­wick­lung

anfal­len.

Die Kos­ten soll­ten bereits vor Ver­trags­ab­schluss berück­sich­tigt wer­den.


Notar beim Immo­bi­li­en­ver­kauf in Wien

Auch Ver­käu­fer pro­fi­tie­ren von der Unter­stüt­zung eines Notars.

Die­ser sorgt dafür, dass:

  • alle Unter­la­gen voll­stän­dig sind
  • der Kauf­preis sicher abge­wi­ckelt wird
  • bestehen­de Belas­tun­gen berück­sich­tigt wer­den
  • der Eigen­tums­über­gang rechts­si­cher erfolgt

Dadurch wird das Risi­ko spä­te­rer recht­li­cher Pro­ble­me deut­lich redu­ziert.


Notar, Nota­ri­ats­kam­mer oder Rechts­an­walt?

In Öster­reich kön­nen sowohl Nota­re als auch Rechts­an­wäl­te Immo­bi­li­en­ver­trä­ge erstel­len und Treu­hand­ab­wick­lun­gen über­neh­men; Nota­re tre­ten dabei auch als moder­ne Dienst­leis­ter auf und decken ein brei­tes Spek­trum an Rechts­dienst­leis­tun­gen ab.

Der Unter­schied liegt vor allem in ihrer Funk­ti­on:

Notar

  • unpar­tei­isch
  • neu­tra­le Bera­tung aller Betei­lig­ten, die Rechts­si­cher­heit schafft und für Kli­en­ten oft die pas­sen­de Lösung bie­tet
  • öffent­li­che Urkunds­per­son
  • auf Wunsch mit kur­zer Rechts­aus­kunft als ergän­zen­dem Ser­vice

Rechts­an­walt

  • ver­tritt in der Regel die Inter­es­sen einer Par­tei
  • indi­vi­du­el­le Rechts­be­ra­tung

Wel­che Vari­an­te gewählt wird, hängt von den Bedürf­nis­sen der Ver­trags­par­tei­en ab.


Der Notar sorgt für Rechts­si­cher­heit bei Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten

Der Notar ist ein wich­ti­ger Part­ner bei Immo­bi­li­en­käu­fen, Schen­kun­gen und Erb­schaf­ten; zu sei­nen Haupt­auf­ga­ben zäh­len außer­dem Urkun­de­n­er­stel­lung, Bera­tung und Ver­las­sen­schafts­ab­wick­lung im Erbrecht. In Öster­reich gibt es über 500 Nota­ria­te und damit eine brei­te Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung.

Wer eine Immo­bi­lie kau­fen oder ver­kau­fen möch­te, pro­fi­tiert von der Erfah­rung und Fach­kennt­nis eines Notars und schafft damit eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für das gesam­te Immo­bi­li­en­ge­schäft. Auch Nota­rin­nen und Nota­re bera­ten bei der Grün­dung eines Unter­neh­mens, bei Gesell­schafts­ver­trä­gen und im Unter­neh­mens­recht; Vor­sor­ge und Nach­fol­ge sind dabei wich­ti­ge Zukunfts­fra­gen, denn die Über­ga­be eines Betriebs erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und recht­li­che Bera­tung.

 

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