Bedeutung von: "Ver­kehrs­wert"

Der Ver­kehrs­wert einer Immo­bi­lie bezeich­net den geschätz­ten Preis, der im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr erziel­bar wäre. Er wird nach den Vor­ga­ben des § 194 Bau­ge­setz­buch (in Deutsch­land) bezie­hungs­wei­se nach den ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen in Öster­reich ermit­telt.

In die Berech­nung flie­ßen Fak­to­ren wie Lage, Grö­ße, Zustand, Bau­jahr und Aus­stat­tung ein. Auch die aktu­el­le Markt­si­tua­ti­on und Ver­gleichs­prei­se spie­len eine Rol­le. Für Eigen­tü­mer ist der Ver­kehrs­wert wich­tig, um rea­lis­ti­sche Erwar­tun­gen an den Ver­kaufs­preis zu haben.

Beim Direkt­an­kauf wird die­ser Wert als Grund­la­ge genutzt, um ein fai­res Ange­bot zu erstel­len. Vor­teil: Eigen­tü­mer wis­sen schnell, wel­chen Preis sie erzie­len kön­nen – ohne wochen­lan­ge Markt­be­ob­ach­tung.

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