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Bedeutung von: "Vor­sor­ge­woh­nung"

Vor­sor­ge­woh­nung – die Eigen­tums­woh­nung als Anla­ge­pro­dukt

Eine Vor­sor­ge­woh­nung ist eine Eigen­tums­woh­nung, die nicht zur Eigen­nut­zung, son­dern gezielt zur Ver­mie­tung und als lang­fris­ti­ge Kapi­tal­an­la­ge bzw. Pen­si­ons­vor­sor­ge gekauft wird. In Öster­reich hat sich dafür ein eige­nes Markt­seg­ment mit steu­er­li­chen Beson­der­hei­ten ent­wi­ckelt.

Wie funk­tio­niert das Modell Vor­sor­ge­woh­nung?

Der Käu­fer erwirbt die Woh­nung (oft direkt vom Bau­trä­ger), ver­mie­tet sie und erzielt lau­fen­de Miet­ein­nah­men sowie lang­fris­tig eine mög­li­che Wert­stei­ge­rung. Häu­fig wird ein Teil des Kauf­prei­ses fremd­fi­nan­ziert, sodass die Mie­te die Kre­dit­ra­ten mit­trägt. Vie­le Anbie­ter bün­deln Ver­wal­tung, Ver­mie­tung und teils Mie­ten­pool-Model­le als Ser­vice­pa­ket.

Wel­che steu­er­li­chen Beson­der­hei­ten gel­ten?

Beim Kauf vom Bau­trä­ger kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die im Kauf­preis ent­hal­te­ne Umsatz­steu­er als Vor­steu­er gel­tend gemacht wer­den, wenn umsatz­steu­er­pflich­tig ver­mie­tet wird. Zudem sind Abschrei­bung (AfA), Finan­zie­rungs­zin­sen und Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich absetz­bar. Wich­tig ist die Lieb­ha­be­rei-Gren­ze: Das Modell muss inner­halb eines abseh­ba­ren Zeit­raums einen Gesamt­über­schuss erwar­ten las­sen, sonst erkennt das Finanz­amt Ver­lus­te nicht an. Eine steu­er­li­che Bera­tung vor dem Kauf ist hier unver­zicht­bar.

Wor­auf soll­ten Käu­fer ach­ten?

Ent­schei­dend sind Lage und nach­hal­ti­ge Ver­miet­bar­keit (Mikro­la­ge, Infra­struk­tur, Ziel­grup­pe), rea­lis­ti­sche Miet­an­sät­ze statt schön­ge­rech­ne­ter Pro­spekt­ren­di­ten, die Höhe von Betriebs­kos­ten und Rück­la­ge sowie die Qua­li­tät der Haus­ver­wal­tung. Bei gebrauch­ten Vor­sor­ge­woh­nun­gen zählt zusätz­lich der bestehen­de Miet­ver­trag: Befris­tung, Miet­zins­hö­he und Anwend­bar­keit des Miet­rechts­ge­set­zes bestim­men den Ertrag.

Vor­sor­ge­woh­nung wie­der ver­kau­fen – was ist zu beach­ten?

Beim Ver­kauf inner­halb des Vor­steu­er-Beob­ach­tungs­zeit­raums kann eine antei­li­ge Vor­steu­er­kor­rek­tur anfal­len; zudem fällt auf den Gewinn Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er an. Ver­mie­te­te Woh­nun­gen ver­kau­fen sich am bes­ten an ande­re Anle­ger – mit sau­ber doku­men­tier­ten Miet­ver­trä­gen und Abrech­nun­gen als Ver­kaufs­un­ter­la­ge.

Die Vor­steu­er-Mecha­nik kon­kret: 20 Jah­re Beob­ach­tungs­zeit­raum

Beim Kauf vom Bau­trä­ger mit Umsatz­steu­er­aus­weis kann der Anle­ger die im Kauf­preis ent­hal­te­ne USt (20 Pro­zent) als Vor­steu­er zurück­ho­len – bei einer Woh­nung um 300.000 Euro net­to also 60.000 Euro Liqui­di­täts­vor­teil. Bedin­gung: umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Ver­mie­tung zu Wohn­zwe­cken (10 Pro­zent USt auf die Mie­te) über den Vor­steu­er­be­rich­ti­gungs­zeit­raum von 20 Jah­ren. Wird die Woh­nung vor­her ver­kauft (ohne USt-Opti­on), eigen­ge­nutzt oder steu­er­frei ver­mie­tet, muss die Vor­steu­er antei­lig zurück­ge­zahlt wer­den – pro feh­len­dem Jahr ein Zwan­zigs­tel. Die­se Frist gehört des­halb in jede Exit-Pla­nung: Ein Ver­kauf im Jahr zwölf kos­tet acht Zwan­zigs­tel der gel­tend gemach­ten Vor­steu­er.

Lieb­ha­be­rei: Die Prü­fung, die über alles ent­schei­det

Das Finanz­amt erkennt Ver­lus­te aus der Ver­mie­tung nur an, wenn die Pro­gno­se­rech­nung inner­halb von 20 Jah­ren (höchs­tens 23 ab ers­tem Auf­wand) einen Gesamt­über­schuss zeigt. Schei­tert die Pro­gno­se – etwa wegen zu hoher Fremd­fi­nan­zie­rung und zu opti­mis­ti­scher Mie­ten –, gilt die Ver­mie­tung als Lieb­ha­be­rei: Ver­lus­te sind steu­er­lich ver­lo­ren, und auch der Vor­steu­er­ab­zug kippt. Die Stell­schrau­ben für eine posi­ti­ve Pro­gno­se: aus­rei­chend Eigen­ka­pi­tal, rea­lis­ti­sche Miet­an­sät­ze, Berück­sich­ti­gung von Leer­stand und Instand­hal­tung sowie Inde­xie­rung. Seriö­se Anbie­ter lie­fern eine belast­ba­re Pro­gno­se­rech­nung mit – prü­fen las­sen soll­te man sie trotz­dem unab­hän­gig.

Die fünf häu­figs­ten Feh­ler von Vor­sor­ge­woh­nungs-Käu­fern

Ers­tens: Kauf nach Pro­spekt­ren­di­te statt nach eige­ner Rech­nung mit allen Kos­ten. Zwei­tens: Blin­des Ver­trau­en in Mie­ten­pools, deren Kon­di­tio­nen und Aus­stiegs­klau­seln nie gele­sen wur­den. Drit­tens: Ver­nach­läs­si­gung der Mikro­la­ge – ver­mie­tet wird dort, wo Men­schen arbei­ten, stu­die­ren und ein­kau­fen, nicht dort, wo der Bau­trä­ger gera­de baut. Vier­tens: Vol­le Fremd­fi­nan­zie­rung ohne Puf­fer für Zins­an­stieg und Leer­stand. Fünf­tens: feh­len­de Exit-Stra­te­gie – wer nicht weiß, ob er nach 20 Jah­ren ver­kau­fen, wei­ter­ver­mie­ten oder selbst ein­zie­hen will, kann Steu­er- und Finan­zie­rungs­struk­tur nicht sinn­voll wäh­len. Wer die­se fünf Punk­te sau­ber löst, hat mit der Vor­sor­ge­woh­nung ein robus­tes, infla­ti­ons­ge­schütz­tes Invest­ment.

Bedeu­tung für die Regi­on

Auch abseits der Bal­lungs­räu­me funk­tio­nie­ren Vor­sor­ge­woh­nun­gen – ent­schei­dend ist das Ver­hält­nis von Kauf­preis zu erziel­ba­rer Mie­te, das in Regio­nen wie dem Wein­vier­tel oft attrak­ti­ver ist als in der Groß­stadt.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 08/2026

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