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Bedeutung von: "Wid­mung"

Wid­mung – Fest­le­gung der zuläs­si­gen Nut­zung eines Grund­stücks

Die Wid­mung legt fest, wie ein Grund­stück oder eine Lie­gen­schaft genutzt wer­den darf. Sie ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der Raum­pla­nung und bestimmt, ob auf einem Grund­stück bei­spiels­wei­se Wohn­häu­ser, Gewer­be­bau­ten, land­wirt­schaft­li­che Gebäu­de oder öffent­li­che Ein­rich­tun­gen errich­tet wer­den dür­fen.

Für Eigen­tü­mer, Käu­fer, Inves­to­ren und Bau­trä­ger ist die Wid­mung von ent­schei­den­der Bedeu­tung, da sie die Bebau­bar­keit, Nut­zungs­mög­lich­kei­ten und den Wert eines Grund­stücks maß­geb­lich beein­flusst.


Was bedeu­tet Wid­mung?

Unter einer Wid­mung ver­steht man die behörd­li­che Fest­le­gung, wel­chem Zweck ein Grund­stück die­nen soll. Die Wid­mung wird von der zustän­di­gen Gemein­de oder Stadt im Rah­men der Raum­ord­nung fest­ge­legt und im Flä­chen­wid­mungs­plan aus­ge­wie­sen.

Die Wid­mung bestimmt, was auf einem Grund­stück erlaubt ist – und was nicht.


War­um ist die Wid­mung wich­tig?

Die Wid­mung beein­flusst zahl­rei­che Aspek­te einer Immo­bi­lie:

  • Zuläs­si­ge Bebau­ung
  • Nut­zungs­mög­lich­kei­ten
  • Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit von Bau­pro­jek­ten
  • Markt­wert des Grund­stücks
  • Ver­kaufs­mög­lich­kei­ten

Ein Grund­stück kann bei­spiels­wei­se groß genug für ein Wohn­haus sein. Ist es jedoch nicht als Bau­land gewid­met, darf dort in vie­len Fäl­len nicht gebaut wer­den.


Wel­che Wid­mungs­ar­ten gibt es in Öster­reich?

Die genaue Bezeich­nung kann je nach Bun­des­land vari­ie­ren. Grund­sätz­lich wer­den jedoch fol­gen­de Haupt­ka­te­go­rien unter­schie­den:

Bau­land

Bau­land ist für die Bebau­ung vor­ge­se­hen.

Typi­sche Unter­ka­te­go­rien:

  • Wohn­ge­biet
  • Misch­ge­biet
  • Kern­ge­biet
  • Betriebs­ge­biet
  • Indus­trie­ge­biet

Bau­grund­stü­cke befin­den sich in der Regel im Bau­land.


Grün­land

Grün­land dient über­wie­gend:

  • land­wirt­schaft­li­chen Zwe­cken
  • forst­wirt­schaft­li­cher Nut­zung
  • Natur­schutz­flä­chen
  • Erho­lungs­ge­bie­ten

Eine Wohn­be­bau­ung ist hier meist nur ein­ge­schränkt oder gar nicht mög­lich.


Ver­kehrs­flä­chen

Die­se Flä­chen sind für:

  • Stra­ßen
  • Wege
  • Park­plät­ze
  • öffent­li­che Infra­struk­tur

vor­ge­se­hen.


Son­der­wid­mun­gen

In man­chen Fäl­len gibt es spe­zi­el­le Wid­mun­gen für:

  • Tou­ris­mus­be­trie­be
  • Frei­zeit­an­la­gen
  • öffent­li­che Gebäu­de
  • Sport­stät­ten

Wo kann die Wid­mung ein­ge­se­hen wer­den?

Die Wid­mung eines Grund­stücks kann in der Regel bei der zustän­di­gen Gemein­de oder Stadt­ver­wal­tung ein­ge­se­hen wer­den.

Zusätz­lich bie­ten vie­le Gemein­den digi­ta­le Ein­sichts­mög­lich­kei­ten in:

den Flä­chen­wid­mungs­plan

Dort lässt sich fest­stel­len:

  • wel­che Wid­mung vor­liegt
  • wel­che Nut­zung erlaubt ist
  • wel­che zukünf­ti­gen Ent­wick­lun­gen geplant sind

Wid­mung und Immo­bi­li­en­wert

Die Wid­mung hat erheb­li­chen Ein­fluss auf den Grund­stücks­wert.

Bau­land

Grund­stü­cke mit Bau­land­wid­mung erzie­len meist deut­lich höhe­re Prei­se.

Grün­land

Grün­land ist häu­fig güns­ti­ger, da die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt sind.

Agrar­land

Land­wirt­schaft­li­che Flä­chen unter­lie­gen oft zusätz­li­chen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und wei­sen meist nied­ri­ge­re Qua­drat­me­ter­prei­se auf.

Eine Ände­rung der Wid­mung kann den Wert eines Grund­stücks erheb­lich ver­än­dern.


Was ist eine Umwid­mung?

Von einer Umwid­mung spricht man, wenn die Nut­zung eines Grund­stücks durch die Gemein­de geän­dert wird.

Bei­spie­le:

  • Grün­land wird zu Bau­land
  • Betriebs­ge­biet wird zu Wohn­ge­biet
  • Son­der­wid­mung wird ange­passt

Eine Umwid­mung kann zu einer deut­li­chen Wert­stei­ge­rung füh­ren, ist jedoch nicht auto­ma­tisch mög­lich.


Wid­mung beim Kauf eines Grund­stücks

Vor dem Kauf eines Grund­stücks soll­te die Wid­mung unbe­dingt geprüft wer­den.

Wich­ti­ge Fra­gen sind:

  • Darf gebaut wer­den?
  • Wel­che Gebäu­de sind zuläs­sig?
  • Gibt es Ein­schrän­kun­gen?
  • Ist eine Erwei­te­rung mög­lich?

Vie­le Fehl­ent­schei­dun­gen beim Grund­stücks­kauf ent­ste­hen durch eine unzu­rei­chen­de Prü­fung der Wid­mung.


Wid­mung und Bau­vor­ha­ben

Selbst wenn ein Grund­stück als Bau­land gewid­met ist, müs­sen wei­te­re Vor­schrif­ten beach­tet wer­den.

Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Bebau­ungs­plan
  • Bau­klas­se
  • Bebau­ungs­dich­te
  • Bau­gren­zen
  • Abstands­re­ge­lun­gen

Die Wid­mung ist daher nur der ers­te Schritt bei der Prü­fung eines Bau­vor­ha­bens.


Wid­mung beim Immo­bi­li­en­ver­kauf

Beim Ver­kauf von Grund­stü­cken gehört die Wid­mung zu den wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für Inter­es­sen­ten.

Käu­fer möch­ten wis­sen:

  • wel­che Nut­zung zuläs­sig ist
  • wel­ches Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al besteht
  • ob eine Bebau­ung mög­lich ist

Die Wid­mung kann den Ver­kaufs­preis ent­schei­dend beein­flus­sen.


Die Wid­mung bestimmt die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten eines Grund­stücks

Die Wid­mung ist eine der wich­tigs­ten Grund­la­gen im Immo­bi­li­en- und Grund­stücks­recht. Sie legt fest, wie ein Grund­stück genutzt wer­den darf und beein­flusst damit Bebau­ung, Wert und Ver­mark­tungs­mög­lich­kei­ten.

Wer ein Grund­stück kau­fen, ver­kau­fen oder bebau­en möch­te, soll­te die Wid­mung früh­zei­tig prü­fen, um recht­li­che und wirt­schaft­li­che Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den.

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