Wenn ein Mieter die Miete nicht bezahlt, kann das für Vermieter schnell zur finanziellen Belastung werden. In Österreich gibt es jedoch klare gesetzliche Regelungen, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten Vermieter haben, um Mietrückstände einzufordern und welche rechtlichen Schritte gesetzt werden können.
Schnelles Handeln ist gefragt
Zahlt ein Mieter seine Miete nicht pünktlich, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine gerichtliche Räumung kann mehrere Monate dauern, sodass Sie in dieser Zeit zwar weiterhin laufende Kosten tragen, jedoch keine Mieteinnahmen erhalten. Um finanzielle Verluste zu minimieren, ist es wichtig, den Zahlungsverzug so früh wie möglich zu klären.
Kontaktaufnahme mit dem Mieter
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte der Vermieter versuchen, den Mieter zu kontaktieren. Oft gibt es triftige Gründe für den Zahlungsverzug, wie etwa plötzliche Arbeitslosigkeit oder unerwartete finanzielle Engpässe. In vielen Fällen kann eine Ratenzahlung oder eine kurzzeitige Stundung helfen, eine Lösung ohne gerichtliche Konsequenzen zu finden.
Nach 8 Tagen Verzugsfrist: Schriftliche Zahlungsaufforderung mit einer zweiwöchigen Frist.
Nach erfolgloser Mahnung: Androhung von rechtlichen Schritten.
Wichtig: Eine kulante Vorgehensweise kann sich positiv auf das Verhältnis zum Mieter auswirken und verhindert schlechte Bewertungen auf Vermieterportalen.
Kündigung bei Zahlungsverzug
Wenn der Mieter weiterhin nicht zahlt oder auf Kontaktversuche nicht reagiert, gibt es in Österreich mehrere Möglichkeiten für eine Kündigung:
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter:
- mit mindestens einer Monatsmiete 8 Tage oder länger in Verzug ist.
- trotz schriftlicher Mahnung nicht reagiert.
Allerdings kann der Mieter die Kündigung abwenden, indem er bis zur Gerichtsverhandlung die Rückstände begleicht.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn der Mieter wiederholt unpünktlich oder nur teilweise zahlt. In diesem Fall muss der Vermieter eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten und einen nachvollziehbaren Kündigungsgrund angeben.
Rechtliche Schritte: Klage und Räumung
Falls der Mieter trotz aller Mahnungen nicht zahlt, bleibt oft nur der Gang vor Gericht. Folgende Optionen stehen Vermietern offen:
Mahnklage
- Eine Mahnklage kann beim Bezirksgericht eingebracht werden.
- Der Mieter erhält einen gerichtlichen Zahlungsbefehl und kann Einspruch erheben.
- Falls kein Einspruch erfolgt, ist der Zahlungsbefehl rechtskräftig.
Vorteile der Mahnklage:
- 30 Jahre Zeit, um Rückstände einzufordern.
- Ohne Mahnklage verjährt der Anspruch nach drei Jahren.
Räumungsklage
- Falls der Mieter trotz Räumungsaufforderung nicht auszieht, ist eine Räumungsklage notwendig.
- Die Delogierung wird durch das Gericht angesetzt und durchgeführt.
- In Verbindung mit einer Zahlungsklage können Mietrückstände eingetrieben werden.
Mit der richtigen Vorgehensweise und schnellem Handeln können Sie sich vor finanziellen Einbußen schützen und Ihre Immobilie weiterhin gewinnbringend nutzen.