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Wasserschaden in der Wohnung – Wer zahlt?

Wer zahlt bei Was­ser­scha­den in der Woh­nung? 


Ein Moment der Unacht­sam­keit reicht: Der Wasch­ma­schi­nen­schlauch platzt, das Bade­was­ser läuft über oder die Spül­ma­schi­ne gibt den Geist auf. Ein Was­ser­scha­den ist schnell pas­siert – und die Kos­ten kön­nen enorm sein. Doch wer haf­tet eigent­lich in sol­chen Fäl­len? Und wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt wel­chen Scha­den?

Die ers­te Fra­ge nach einem Was­ser­scha­den lau­tet immer: Wie ist der Scha­den ent­stan­den? Davon hängt ab, ob der Mie­ter, der Ver­mie­ter oder die Ver­si­che­rung für die Kos­ten auf­kommt.

  • Ver­mie­ter­pflich­ten: Der Ver­mie­ter muss die Woh­nung in einem man­gel­frei­en Zustand über­ge­ben und instand hal­ten – dazu gehö­ren funk­tio­nie­ren­de Lei­tun­gen und Anschlüs­se.
  • Mie­ter­pflich­ten: Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, sorg­sam mit der Woh­nung umzu­ge­hen. Lässt er z. B. das Was­ser unbe­auf­sich­tigt lau­fen, kann er für den Scha­den haft­bar gemacht wer­den.

Bei­spiel: Wenn eine Wasch­ma­schi­ne aus­läuft, weil ein Anschluss unsach­ge­mäß mon­tiert wur­de, kann das als grob fahr­läs­sig gel­ten – die Ver­si­che­rung kann in die­sem Fall die Zah­lung ver­wei­gern.

Zahlt die Ver­si­che­rung einen Was­ser­scha­den? 

Es ist zwi­schen zwei Ver­si­che­run­gen zu unter­schei­den:

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den am Gebäu­de (z. B. Wän­de, Böden, Est­rich) ab. Die­se schließt der Eigen­tü­mer (z. B. der Ver­mie­ter) ab.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den an Möbeln, Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­ten und per­sön­li­chen Gegen­stän­den ab. Die­se schließt der Mie­ter selbst ab.

Ach­tung: Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit – z. B. dem Über­lau­fen­las­sen der Bade­wan­ne – kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern.

Was zählt als grob fahr­läs­sig? 

  • Ein defek­ter Wasch­ma­schi­nen­schlauch wur­de nicht ersetzt
  • Das Was­ser wur­de beim Ein­las­sen in die Bade­wan­ne ver­ges­sen
  • Repa­ra­tu­ren wur­den selbst und unfach­män­nisch durch­ge­führt


In sol­chen Fäl­len kann die Ver­si­che­rung leis­tungs­frei blei­ben.

Was tun im Scha­dens­fall? Die 5‑Schrit­te-Check­lis­te

Maß­nah­men abstim­men
Hand­wer­ker nur nach Rück­spra­che mit der Ver­si­che­rung beauf­tra­gen, um Kos­ten­über­nah­men zu klä­ren.

Scha­den­quel­le stop­pen
Haupt­was­ser­hahn abdre­hen, Maschi­ne aus­schal­ten – damit kein wei­te­res Was­ser aus­tritt.

Was­ser besei­ti­gen
Mit Hand­tü­chern, Lap­pen oder Eimern das Was­ser auf­sau­gen und die Aus­brei­tung ver­hin­dern.

Schä­den doku­men­tie­ren
Fotos von der Ursa­che und allen beschä­dig­ten Berei­chen machen – am bes­ten aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven.

Ver­mie­ter & Ver­si­che­rung infor­mie­ren
Mel­den Sie den Vor­fall noch am sel­ben Tag, um Scha­den­er­satz­an­sprü­che zu sichern.

Fazit

Ein Was­ser­scha­den ist zwar ärger­lich, aber mit der rich­ti­gen Reak­ti­on oft gut in den Griff zu bekom­men. Wer ver­ant­wort­lich han­delt, Schä­den doku­men­tiert und die Ver­si­che­rung recht­zei­tig infor­miert, sichert sich gegen gro­ße finan­zi­el­le Risi­ken ab.

Bild von lab­web­mas­ter auf Pix­a­bay

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