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Zwangsversteigerung - Schlüssel - Unterschrift

Zwangs­ver­stei­ge­rung – Wis­sens­wer­tes und Aus­wir­kun­gen

Ein Haus mit­hil­fe einer Ver­stei­ge­rung erwer­ben:

Wer täg­lich das Inter­net nach Ange­bo­ten durch­fors­tet, wird auf vie­len Sei­ten zahl­rei­che Immo­bi­li­en fin­den, wel­che zum Ver­kauf ste­hen. Oft kön­nen sol­che als Fest­preis oder zu Miet­kauf­kon­di­tio­nen erwor­ben wer­den. Ande­re unter­lie­gen einer Zwangs­ver­stei­ge­rung. Nicht immer ent­schei­det man sich, für die ers­ten bei­den Wege, denn das Traum­haus via Ver­stei­ge­rung zu erwer­ben kann, güns­tig sowie lukra­tiv zugleich sein.

Das The­ma selbst muss man immer von zwei Sei­ten aus beleuch­ten. Mit­hil­fe solch einer Ver­stei­ge­rung wol­len bezie­hungs­wei­se müs­sen Schuld­ner einen mög­lichst gro­ßen Teil ihrer Ver­bind­lich­kei­ten beglei­chen. Der Erlös aus einer Zwangs­ver­stei­ge­rung soll also dazu die­nen, um Gläu­bi­ger finan­zi­ell zu befrie­di­gen. Alles hat eine Ursa­che, denn bis es zu so einer Akti­on kommt, muss vor­her viel pas­siert sein. 

Häu­fig ist es so, dass wenn man sich auf Raten­zah­lun­gen nicht eini­gen kann oder Geld­ein­gän­ge aus­blei­ben, sind Kre­di­te irgend­wann nicht mehr finan­zier­bar. Meis­tens betrifft es dann das Haus, was man via einer Finan­zie­rung eigent­lich abbe­zah­len woll­te. Am Ende bleibt eben nur die Immo­bi­li­en­ver­stei­ge­rung übrig, der denk­bar unan­ge­neh­me­re Teil, statt eines Ver­kaufs in Eigen­re­gie. Die ande­re Sei­te ist wie­der­um, dass Men­schen per Zwangs­ver­stei­ge­rung güns­tig an ein Haus kom­men kön­nen.

Was pas­siert, wenn eine Immo­bi­lie bei der Ver­stei­ge­rung nicht ver­äu­ßert wird?

Es kann in dem Fall dazu kom­men, dass wei­te­re Ver­stei­ge­rungs­ter­mi­ne anste­hen kön­nen und das Start­ge­bot ent­spre­chend nied­ri­ger aus­fällt. Bie­tet dann ein Inter­es­sent eben nur die­sen und es kommt zu kei­nen wei­te­ren Gebo­ten, so wird eine Immo­bi­lie häu­fig weit unter Wert ver­kauft. Einem Schuld­ner hilft das nicht immer, denn selbst nach so einer Ver­stei­ge­rung kann es dann sein, dass das aus­ste­hen­de Dar­le­hen nicht kom­plett abge­zahlt wird. Ein Teil der Schul­den ist so gese­hen dann immer noch vor­han­den und kann finan­zi­ell nicht bedient wer­den.

Ablauf einer Zwangs­ver­stei­ge­rung:

Im Grun­de ist der Ablauf kurz erklärt. Kann ein Schuld­ner sei­ne Raten nicht mehr zah­len, muss der Kre­dit­ge­ber beim zustän­di­gen Amts­ge­richt ein Ver­stei­ge­rungs­ver­fah­ren die­ser Art bean­tra­gen. In der Edikts­da­tei, wel­che öffent­lich zugäng­lich ist, kön­nen Außen­ste­hen­de erfah­ren, wann die Ver­stei­ge­rung statt­fin­det. Wer Inter­es­se an einer Immo­bi­lie hat, wel­che auf die­sem Weg ver­äu­ßert wer­den soll, kann im Vor­feld eine Besich­ti­gung durch­füh­ren.

Hier­bei kön­nen Kauf­in­ter­es­sen­ten die Immo­bi­lie akri­bisch unter die Lupe nen­nen. Bei der Ver­stei­ge­rung müs­sen zudem alle rele­van­te Daten vor­han­den sein und kom­mu­ni­ziert wer­den. Bie­ter müs­sen eine Kau­ti­on hin­ter­le­gen, um beim Ver­fah­ren teil­neh­men sowie mit­ma­chen zu kön­nen. Die­se stellt eine Art Anzah­lung dar, wel­che in etwa zehn Pro­zent des Kauf­prei­ses aus­ma­chen kann. Nach der Ver­stei­ge­rung muss inner­halb von acht Wochen der Rest­be­trag begli­chen wer­den. Sämt­li­che Kos­ten, wel­che mit dem Grund­er­werb zusam­men­hän­gen, sind im Anschluss durch den neu­en Eigen­tü­mer zu tra­gen.

Bild­quel­le | Pix­a­pay Gerd Alt­mann

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