Bedeutung von: "Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung"

Was ist eine Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung? – Alles, was Sie wis­sen müs­sen

Wer sich mit dem Ver­kauf, der Auf­tei­lung oder dem Kauf von Eigen­tums­woh­nun­gen beschäf­tigt, stößt frü­her oder spä­ter auf einen zen­tra­len Begriff im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht: die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung. Doch was genau steckt hin­ter die­sem Begriff? Wofür wird sie benö­tigt? Und wie erhält man sie?

In die­sem Bei­trag erklä­ren wir Ihnen alles Wis­sens­wer­te rund um die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung – ver­ständ­lich, pra­xis­nah und auf den Punkt gebracht.

🔍 Defi­ni­ti­on: Was ist eine Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung?

Die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung ist ein amt­li­ches Doku­ment, das bestä­tigt, dass bestimm­te Räu­me in einem Gebäu­de bau­lich von­ein­an­der getrennt und eigen­stän­dig nutz­bar sind. Sie ist eine der Grund­vor­aus­set­zun­gen, um Woh­nungs­ei­gen­tum (WEG-Eigen­tum) zu begrün­den – also ein­zel­ne Woh­nun­gen oder Ein­hei­ten inner­halb eines Gebäu­des recht­lich getrennt zu ver­kau­fen oder zu besit­zen.

Das bedeu­tet: Nur mit einer Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung kann ein Haus oder ein Mehr­fa­mi­li­en­haus in ein­zel­ne Eigen­tums­woh­nun­gen oder Gewer­be­ein­hei­ten auf­ge­teilt wer­den.

🏢 Wofür braucht man eine Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung?

Die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung ist not­wen­dig für:

  • Begrün­dung von Woh­nungs­ei­gen­tum (WEG)
  • Tei­lung eines Mehr­par­tei­en­hau­ses in ein­zel­ne Eigen­tums­ein­hei­ten
  • Ein­tra­gung ins Grund­buch als eigen­stän­di­ge Woh­nung oder Ein­heit
  • Ver­kauf ein­zel­ner Woh­nun­gen oder Gewer­be­ein­hei­ten
  • Finan­zie­rung über Kre­dit­in­sti­tu­te (z.B. bei Bau­trä­gern)

Ohne die­se Beschei­ni­gung kann z.B. ein ein­zel­nes Stock­werk nicht sepa­rat ver­kauft wer­den, selbst wenn es bau­lich voll­stän­dig vom Rest des Hau­ses getrennt ist.

⚙️ Vor­aus­set­zun­gen: Wann ist eine Ein­heit „abge­schlos­sen“?

Für die Aus­stel­lung der Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung gel­ten fol­gen­de bau­li­che Anfor­de­run­gen:

  • Die Ein­heit (z.B. Woh­nung oder Büro) muss durch Wän­de und Decken voll­stän­dig von ande­ren Ein­hei­ten abge­trennt sein.
  • Jede Ein­heit muss über einen eige­nen, abschließ­ba­ren Zugang (z.B. Woh­nungs­tür) ver­fü­gen.
  • Bei Wohn­räu­men muss ein eige­nes Bad/WC sowie eine Koch­ge­le­gen­heit vor­han­den sein.
  • Gemein­sa­me Berei­che (z.B. Flur, Heiz­raum, Trep­pen­haus) wer­den als gemein­schaft­li­ches Eigen­tum aus­ge­wie­sen und nicht in die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung ein­be­zo­gen.

Hin­weis: Auch Neben­räu­me wie Kel­ler­ab­tei­le, Gara­gen oder Dach­bö­den kön­nen in die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung auf­ge­nom­men wer­den – aller­dings nur, wenn sie klar einer Ein­heit zuge­ord­net sind.

📝 Wie wird die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung bean­tragt?

Die Aus­stel­lung erfolgt durch die Bau­be­hör­de des jewei­li­gen Bun­des­lands bzw. der Gemein­de – meist das Bau­amt oder das Amt für Woh­nungs­we­sen. In Nie­der­ös­ter­reich z.B. über die jewei­li­ge Bezirks­haupt­mann­schaft.

📄 Benö­tig­te Unter­la­gen:

  • Antrag auf Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung
  • Auf­tei­lungs­plan (vom Archi­tek­ten oder Pla­ner), meist im Maß­stab 1:100
  • Lage­plan des Grund­stücks
  • Grund­buch­aus­zug
  • Nach­wei­se über die Zuord­nung von Neben­räu­men (z.B. Kel­ler, Stell­platz)

💰 Was kos­tet eine Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung?

Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Bun­des­land, Gemein­de und Auf­wand, in der Regel jedoch:

  • Ver­wal­tungs­ge­bühr: ca. 100–300
  • Plan­er­stel­lung durch Archi­tekt oder Bau­zeich­ner: je nach Auf­wand, oft meh­re­re hun­dert Euro
  • ggf. nota­ri­el­le Beglau­bi­gun­gen oder Grund­buchs­ein­tra­gun­gen: zusätz­li­che Kos­ten

Tipp: Wer ein Mehr­fa­mi­li­en­haus auf­tei­len und ein­zel­ne Woh­nun­gen ver­kau­fen möch­te, soll­te die Gesamt­kos­ten früh­zei­tig kal­ku­lie­ren – idea­ler­wei­se mit pro­fes­sio­nel­ler Beglei­tung.

🧩 Unter­schied: Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung vs. Tei­lungs­er­klä­rung

Die­se bei­den Begrif­fe wer­den oft ver­wech­selt:

Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung

Tei­lungs­er­klä­rung

Technisch/baulicher Nach­weis

Recht­li­che Auf­tei­lung

Wird von der Bau­be­hör­de aus­ge­stellt

Wird beim Notar erstellt

Vor­aus­set­zung für die Tei­lung

Vor­aus­set­zung für die Ein­tra­gung im Grund­buch

Bezieht sich auf die bau­li­che Tren­nung der Ein­hei­ten

Regelt u.a. Mit­ei­gen­tums­an­tei­le, Son­der­nut­zungs­rech­te

Bei­de Doku­men­te wer­den benö­tigt, um Woh­nun­gen recht­lich selbst­stän­dig im Grund­buch zu füh­ren.

🏡 Pra­xis­bei­spiel: Wann braucht man sie?

Ein typi­scher Fall aus der Pra­xis:

Fami­lie S. besitzt ein altes Zins­haus im Wein­vier­tel mit drei Eta­gen. Sie möch­ten die obers­te Eta­ge an den Sohn über­schrei­ben und die ande­ren bei­den ver­mie­ten.
Damit der Sohn recht­lich als Eigen­tü­mer sei­ner Woh­nung gel­ten kann, muss das Haus auf­ge­teilt wer­den – mit Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung und Tei­lungs­er­klä­rung.
Nur so ist eine Grund­buch­ein­tra­gung sei­ner Woh­nung mög­lich – und eine spä­te­re Finan­zie­rung oder ein Ver­kauf wäre recht­lich abge­si­chert.

Fazit: War­um ist die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung so wich­tig?

Die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung ist ein zen­tra­ler Bau­stein im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht. Sie sorgt für Rechts­si­cher­heit, ermög­licht die indi­vi­du­el­le Nut­zung und Ver­wer­tung von Gebäu­de­tei­len und bil­det die Basis für Ver­kauf, Ver­mie­tung oder Ver­er­bung ein­zel­ner Ein­hei­ten.

Gera­de bei älte­ren Immo­bi­li­en mit meh­re­ren Wohn­ein­hei­ten lohnt sich eine recht­zei­ti­ge Auf­tei­lung – z.B. im Zuge eines Ver­kaufs, einer Sanie­rung oder im Erb­fall.

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