Bedeutung von: "Auf­las­sung / Eigen­tums­über­tra­gung"

Die Auf­las­sung bezeich­net im juris­ti­schen Sinn die Eini­gung zwi­schen Käu­fer und Ver­käu­fer über den Eigen­tums­über­gang einer Immo­bi­lie. In Öster­reich spricht man meist von der Eigen­tums­über­tra­gung.

Die­ser Schritt wird immer im Rah­men eines nota­ri­el­len Kauf­ver­trags voll­zo­gen. Erst wenn der Ver­trag beim Notar unter­schrie­ben und die Eigen­tums­än­de­rung im Grund­buch ein­ge­tra­gen ist, gilt der Käu­fer offi­zi­ell als neu­er Eigen­tü­mer.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das Sicher­heit: Solan­ge die Auf­las­sung noch nicht erfolgt ist, bleibt die Immo­bi­lie recht­lich im eige­nen Besitz. Die nota­ri­el­le Abwick­lung stellt sicher, dass Kauf­preis­zah­lung und Grund­buch­än­de­rung Hand in Hand gehen.

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