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Bedeutung von: "Auf­las­sung / Eigen­tums­über­tra­gung"

Die Auf­las­sung bezeich­net im juris­ti­schen Sinn die Eini­gung zwi­schen Käu­fer und Ver­käu­fer über den Eigen­tums­über­gang einer Immo­bi­lie. In Öster­reich spricht man meist von der Eigen­tums­über­tra­gung.

Die­ser Schritt wird immer im Rah­men eines nota­ri­el­len Kauf­ver­trags voll­zo­gen. Erst wenn der Ver­trag beim Notar unter­schrie­ben und die Eigen­tums­än­de­rung im Grund­buch ein­ge­tra­gen ist, gilt der Käu­fer offi­zi­ell als neu­er Eigen­tü­mer.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das Sicher­heit: Solan­ge die Auf­las­sung noch nicht erfolgt ist, bleibt die Immo­bi­lie recht­lich im eige­nen Besitz. Die nota­ri­el­le Abwick­lung stellt sicher, dass Kauf­preis­zah­lung und Grund­buch­än­de­rung Hand in Hand gehen.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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