Die Auflassung bezeichnet im juristischen Sinn die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. In Österreich spricht man meist von der Eigentumsübertragung.
Dieser Schritt wird immer im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags vollzogen. Erst wenn der Vertrag beim Notar unterschrieben und die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen ist, gilt der Käufer offiziell als neuer Eigentümer.
Für Verkäufer bedeutet das Sicherheit: Solange die Auflassung noch nicht erfolgt ist, bleibt die Immobilie rechtlich im eigenen Besitz. Die notarielle Abwicklung stellt sicher, dass Kaufpreiszahlung und Grundbuchänderung Hand in Hand gehen.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 09/2025