In Immobilienkaufverträgen findet man oft den Begriff der aufschiebenden Bedingung. Er bedeutet, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist. Typische Beispiele sind die Erteilung einer Finanzierungszusage oder die Lastenfreistellung im Grundbuch.
Für Verkäufer birgt das ein Risiko: Solange die Bedingung nicht eingetreten ist, ist der Verkauf nicht endgültig. Käufer können abspringen, und wertvolle Zeit geht verloren.
Beim Direktankauf durch ein seriöses Unternehmen wie JA Bergkessel entfällt dieses Risiko. Das Angebot ist verbindlich, und die Kaufpreiszahlung wird notariell abgesichert.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 09/2025