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Bedeutung von: "Auf­schie­ben­de Bedin­gung"

In Immo­bi­li­en­kauf­ver­trä­gen fin­det man oft den Begriff der auf­schie­ben­den Bedin­gung. Er bedeu­tet, dass der Ver­trag erst wirk­sam wird, wenn eine bestimm­te Vor­aus­set­zung erfüllt ist. Typi­sche Bei­spie­le sind die Ertei­lung einer Finan­zie­rungs­zu­sa­ge oder die Las­ten­frei­stel­lung im Grund­buch.

Für Ver­käu­fer birgt das ein Risi­ko: Solan­ge die Bedin­gung nicht ein­ge­tre­ten ist, ist der Ver­kauf nicht end­gül­tig. Käu­fer kön­nen absprin­gen, und wert­vol­le Zeit geht ver­lo­ren.

Beim Direkt­an­kauf durch ein seriö­ses Unter­neh­men wie JA Berg­kes­sel ent­fällt die­ses Risi­ko. Das Ange­bot ist ver­bind­lich, und die Kauf­preis­zah­lung wird nota­ri­ell abge­si­chert.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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