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Bedeutung von: "Belei­hungs­wert"

Belei­hungs­wert – Grund­la­ge der Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung

Der Belei­hungs­wert ist ein zen­tra­ler Begriff in der Welt der Immo­bi­li­en­be­wer­tung und Finan­zie­rung. Er spielt ins­be­son­de­re bei Ban­ken, Kre­dit­in­sti­tu­ten und Inves­to­ren eine wesent­li­che Rol­le, da er die siche­re, lang­fris­tig erziel­ba­re Bewer­tung einer Immo­bi­lie abbil­det – unab­hän­gig von kurz­fris­ti­gen Markt­schwan­kun­gen oder spe­ku­la­ti­ven Preis­ent­wick­lun­gen.

Für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer und Abge­ber ist der Belei­hungs­wert vor allem dann rele­vant, wenn es um eine Hypo­thekKre­dit­auf­nah­me oder den Ver­kauf geht. Auch beim Direkt­an­kauf von Immo­bi­li­en, wie ihn Berg­kes­sel anbie­tet, ist der Belei­hungs­wert eine wich­ti­ge Bewer­tungs­grö­ße.

Was ist der Belei­hungs­wert genau?

Der Belei­hungs­wert ist der Betrag, den ein Kre­dit­in­sti­tut bei einer Immo­bi­lie als Sicher­heit ansetzt, wenn es ein Dar­le­hen gewährt. Anders als der aktu­el­le Markt­wert oder Ver­kehrs­wert, berück­sich­tigt der Belei­hungs­wert aus­schließ­lich jene Fak­to­ren, die lang­fris­tig sta­bil und risi­ko­arm erschei­nen.

Er basiert nicht auf dem Maxi­mal­preis, der aktu­ell am Markt erziel­bar wäre, son­dern auf dem dau­er­haft erziel­ba­ren Wert unter kon­ser­va­ti­ven Annah­men. Der Belei­hungs­wert dient der Bank also als Absi­che­rung: Soll­te der Kre­dit­neh­mer zah­lungs­un­fä­hig wer­den, möch­te die Bank durch die Immo­bi­lie ihr Risi­ko mini­mie­ren.

Unter­schied zwi­schen Belei­hungs­wert und Ver­kehrs­wert

Der Ver­kehrs­wert (auch Markt­wert genannt) ist der Preis, der bei einem Ver­kauf unter nor­ma­len Markt­be­din­gun­gen vor­aus­sicht­lich erzielt wer­den kann. Er kann durch Ange­bot und Nach­fra­ge, Mak­ler, Spe­ku­la­ti­on und aktu­el­le Trends beein­flusst sein.

Der Belei­hungs­wert hin­ge­gen wird kon­ser­va­ti­ver berech­net. Er berück­sich­tigt:

  • kei­ne kurz­fris­ti­gen Preis­spit­zen,
  • kei­ne spe­ku­la­ti­ven Wert­ent­wick­lun­gen,
  • kei­ne emo­tio­na­len Preis­auf­schlä­ge,
  • aus­schließ­lich nach­hal­ti­ge Ein­nah­men (z. B. rea­lis­ti­sche Miet­ein­nah­men bei Zins­häu­sern).

In der Regel liegt der Belei­hungs­wert 10–30 % unter dem Ver­kehrs­wert.

Wie wird der Belei­hungs­wert ermit­telt?

Die Ermitt­lung erfolgt auf Basis gesetz­li­cher und bank­in­ter­ner Bewer­tungs­richt­li­ni­en – häu­fig nach den Vor­ga­ben der Öster­rei­chi­schen Finanz­markt­auf­sicht (FMA) oder inter­ner Kre­dit­ver­ga­be­richt­li­ni­en. Dabei flie­ßen fol­gen­de Fak­to­ren ein:

  • Lage der Immo­bi­lie (Makro- und Mikro­la­ge)
  • Bau­wei­se und tech­ni­scher Zustand
  • Nut­zungs­art (Eigen­nut­zung, Ver­mie­tung, Gewer­be)
  • Miet­ein­nah­men bzw. Ertrags­po­ten­ti­al
  • Boden­wert und Sach­wert
  • Rest­nut­zungs­dau­er
  • All­ge­mei­ne Markt­si­tua­ti­on

Ein bank­in­ter­ner Gut­ach­ter oder ein exter­ner Sach­ver­stän­di­ger berech­net den Wert anhand stan­dar­di­sier­ter Ver­fah­ren (z. B. Ertrags­wert­ver­fah­ren oder Sach­wert­ver­fah­ren).

War­um ist der Belei­hungs­wert für Abge­ber wich­tig?

Wenn Sie eine Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­ten – etwa über den Direkt­an­kauf durch Berg­kes­sel Immo­bi­li­en – ist der Belei­hungs­wert eine hilf­rei­che Ori­en­tie­rung, um den rea­lis­ti­schen Min­dest­wert Ihrer Immo­bi­lie ein­zu­schät­zen.

Außer­dem gilt: Wenn der poten­zi­el­le Käu­fer zur Finan­zie­rung ein Bank­dar­le­hen benö­tigt, kann der ermit­tel­te Belei­hungs­wert direk­ten Ein­fluss dar­auf haben, wie viel die Bank tat­säch­lich finan­ziert. Vie­le Ban­ken ver­ge­ben nur Kre­di­te bis zu 80 % des Belei­hungs­wer­tes (Belei­hungs­gren­ze), was bedeu­tet, dass Eigen­ka­pi­tal oder ande­re Sicher­hei­ten nötig sind.

Beim Direkt­an­kauf durch Berg­kes­sel ent­fällt die­ser Zwi­schen­schritt – da wir eigen­ka­pi­tal­stark und unab­hän­gig von Ban­ken agie­ren.

Bei­spiel: Belei­hungs­wert in der Pra­xis

Ein prak­ti­sches Bei­spiel:

  • Eine Eigen­tums­woh­nung in Wien hat einen aktu­el­len Ver­kehrs­wert von 350.000 €.
  • Die Bank bewer­tet kon­ser­va­tiv und ermit­telt einen Belei­hungs­wert von 280.000 €.
  • Dar­aus ergibt sich eine Belei­hungs­gren­ze von 80 % → maxi­mal 224.000 € Kre­dit­be­trag.
  • Der Käu­fer müss­te 126.000 € durch Eigen­ka­pi­tal oder ande­re Mit­tel decken.

Im Direkt­ver­kauf an Berg­kes­sel ent­fällt die­se Unsi­cher­heit – Sie erhal­ten ein schnel­les, fai­res Kauf­an­ge­bot, das auf rea­lis­ti­schen Wer­ten basiert, nicht auf den inter­nen Kre­dit­be­din­gun­gen einer Bank.

Fazit: Belei­hungs­wert als Sicher­heit – nicht als Markt­preis

Der Belei­hungs­wert ist eine sicher­heits­ori­en­tier­te Kenn­zahl, die beson­ders bei Ban­ken eine wich­ti­ge Rol­le spielt. Für Eigen­tü­mer, Käu­fer und Inves­to­ren ist es wich­tig, den Unter­schied zwi­schen Ver­kehrs­wert und Belei­hungs­wert zu ken­nen – vor allem, wenn es um Finan­zie­run­gen, Hypo­the­ken oder Ver­kaufs­ent­schei­dun­gen geht.

Beim Direkt­ver­kauf an Berg­kes­sel Immo­bi­li­en steht Ihnen ein pro­fes­sio­nel­les Team zur Sei­te, das die Bewer­tung trans­pa­rent, schnell und nach­voll­zieh­bar gestal­tet – inklu­si­ve Ein­schät­zung des rea­lis­ti­schen Markt­werts Ihrer Immo­bi­lie.

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