In Österreich wie auch in Deutschland ist der Immobilienverkauf ohne notarielle Beurkundung nicht möglich. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass die Interessen beider Parteien gewahrt bleiben. Erst mit der Unterschrift beim Notar ist ein Immobilienkaufvertrag rechtsgültig.
Darüber hinaus übernimmt der Notar auch die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Treuhandkonto. Das bedeutet: Der Käufer zahlt den Kaufpreis ein, und erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird das Geld an den Verkäufer weitergeleitet. So wird sichergestellt, dass beide Seiten abgesichert sind.
Gerade beim Direktankauf ist die notarielle Beurkundung ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Eigentümer können sich darauf verlassen, dass die Abwicklung fair, transparent und rechtlich einwandfrei erfolgt.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 09/2025