...

Bedeutung von: "Nota­ri­el­le Beur­kun­dung"

In Öster­reich wie auch in Deutsch­land ist der Immo­bi­li­en­ver­kauf ohne nota­ri­el­le Beur­kun­dung nicht mög­lich. Der Notar erstellt den Kauf­ver­trag, klärt die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und sorgt dafür, dass die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en gewahrt blei­ben. Erst mit der Unter­schrift beim Notar ist ein Immo­bi­li­en­kauf­ver­trag rechts­gül­tig.

Dar­über hin­aus über­nimmt der Notar auch die Abwick­lung der Kauf­preis­zah­lung über ein Treu­hand­kon­to. Das bedeu­tet: Der Käu­fer zahlt den Kauf­preis ein, und erst wenn alle Bedin­gun­gen erfüllt sind, wird das Geld an den Ver­käu­fer wei­ter­ge­lei­tet. So wird sicher­ge­stellt, dass bei­de Sei­ten abge­si­chert sind.

Gera­de beim Direkt­an­kauf ist die nota­ri­el­le Beur­kun­dung ein wich­ti­ger Sicher­heits­fak­tor. Eigen­tü­mer kön­nen sich dar­auf ver­las­sen, dass die Abwick­lung fair, trans­pa­rent und recht­lich ein­wand­frei erfolgt.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

Mehr über die JA Berg­kes­sel GmbH

Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

Sie möchten mehr zum Thema "Nota­ri­el­le Beur­kun­dung" erfahren?

Treten Sie mit uns in Kontakt und wir versuchen Ihnen bei offenen Fragen weiterzuhelfen!

Tippgeber werden

Machen Sie Ihr Wissen zu barem Geld!