Bedeutung von: "Nota­ri­el­le Beur­kun­dung"

In Öster­reich wie auch in Deutsch­land ist der Immo­bi­li­en­ver­kauf ohne nota­ri­el­le Beur­kun­dung nicht mög­lich. Der Notar erstellt den Kauf­ver­trag, klärt die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und sorgt dafür, dass die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en gewahrt blei­ben. Erst mit der Unter­schrift beim Notar ist ein Immo­bi­li­en­kauf­ver­trag rechts­gül­tig.

Dar­über hin­aus über­nimmt der Notar auch die Abwick­lung der Kauf­preis­zah­lung über ein Treu­hand­kon­to. Das bedeu­tet: Der Käu­fer zahlt den Kauf­preis ein, und erst wenn alle Bedin­gun­gen erfüllt sind, wird das Geld an den Ver­käu­fer wei­ter­ge­lei­tet. So wird sicher­ge­stellt, dass bei­de Sei­ten abge­si­chert sind.

Gera­de beim Direkt­an­kauf ist die nota­ri­el­le Beur­kun­dung ein wich­ti­ger Sicher­heits­fak­tor. Eigen­tü­mer kön­nen sich dar­auf ver­las­sen, dass die Abwick­lung fair, trans­pa­rent und recht­lich ein­wand­frei erfolgt.

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