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Bedeutung von: "Pfand­recht"

Pfand­recht – die Kre­dit­si­cher­heit im Grund­buch

Das Pfand­recht an einer Lie­gen­schaft ist das ding­li­che Recht eines Gläu­bi­gers, sich bei Nicht­zah­lung einer For­de­rung aus der Immo­bi­lie zu befrie­di­gen – not­falls durch Zwangs­ver­stei­ge­rung. Es wird im C‑Blatt des Grund­buchs ein­ge­tra­gen und ist die Stan­dard­si­cher­heit für Wohn­bau­kre­di­te in Öster­reich. Umgangs­sprach­lich wird es häu­fig als Hypo­thek bezeich­net.

Wie ent­steht ein Pfand­recht?

Ver­trag­lich ent­steht es durch eine Pfand­be­stel­lungs­ur­kun­de mit beglau­big­ter Unter­schrift des Eigen­tü­mers und die Ein­tra­gung im Grund­buch. Dane­ben gibt es rich­ter­li­che Pfand­rech­te (etwa aus Exe­ku­ti­ons­ver­fah­ren) und gesetz­li­che Pfand­rech­te. Ohne Ver­bü­che­rung ent­steht am Grund­stück kein wirk­sa­mes Pfand­recht.

Was bedeu­tet der Rang eines Pfand­rechts?

Pfand­rech­te wer­den nach ihrem bücher­li­chen Rang befrie­digt: Bei einer Ver­wer­tung erhält zuerst der erst­ran­gi­ge Gläu­bi­ger sein Geld, dann der nächs­te. Des­halb bestehen Ban­ken auf dem ers­ten Rang – und des­halb ist die Rang­ord­nung im Grund­buch für Finan­zie­run­gen so wich­tig. Der Höchst­be­trag im Grund­buch (bei Höchst­be­trags­hy­po­the­ken) liegt übri­gens meist über dem Kre­dit­be­trag, da er auch Zin­sen und Kos­ten abdeckt.

Erlischt das Pfand­recht mit der Kre­dit­rück­zah­lung?

Nein – und das ist ein häu­fi­ges Miss­ver­ständ­nis. Auch nach voll­stän­di­ger Til­gung bleibt das Pfand­recht ein­ge­tra­gen, bis es mit einer Löschungs­quit­tung der Bank aus dem Grund­buch gelöscht wird. Vie­le Lie­gen­schaf­ten tra­gen daher alte Pfand­rech­te längst zurück­ge­zahl­ter Kre­di­te, die vor einem Ver­kauf berei­nigt wer­den soll­ten.

Was pas­siert beim Ver­kauf einer belas­te­ten Immo­bi­lie?

Der Ver­kauf ist pro­blem­los mög­lich: Im Zuge der Treu­hand­ab­wick­lung wird aus dem Kauf­preis zuerst der aus­haf­ten­de Kre­dit getilgt, die Bank stellt die Löschungs­quit­tung aus, und der Käu­fer erwirbt las­ten­frei (Las­ten­frei­stel­lung). Der Treu­hän­der stellt sicher, dass Zah­lung, Löschung und Eigen­tums­über­tra­gung Zug um Zug erfol­gen.

Fest­be­trags- oder Höchst­be­trags­hy­po­thek: der Unter­schied

Die Fest­be­trags­hy­po­thek sichert eine kon­kre­te For­de­rung in fixer Höhe – sie sinkt wirt­schaft­lich mit jeder Til­gung. Die in der Pra­xis domi­nie­ren­de Höchst­be­trags­hy­po­thek sichert dage­gen einen Rah­men (typisch: Kre­dit­sum­me plus rund 20–30 Pro­zent für Zin­sen und Kos­ten) und kann inner­halb die­ses Rah­mens auch künf­ti­ge oder wie­der auf­ge­füll­te For­de­run­gen abde­cken – etwa bei Kon­to­kor­rent­kre­di­ten oder spä­te­ren Auf­sto­ckun­gen bei der­sel­ben Bank. Für Ver­käu­fer bedeu­tet das: Der Grund­buch­stand sagt nichts über die tat­säch­li­che Rest­schuld; maß­geb­lich ist immer der aktu­el­le Sal­do laut Bank.

Simul­tan­hy­po­thek und Zwi­schen­fi­nan­zie­rung: zwei Pra­xis­fäl­le

Bei der Simul­tan­hy­po­thek haf­tet die­sel­be For­de­rung auf meh­re­ren Lie­gen­schaf­ten – häu­fig, wenn Eltern ihre Immo­bi­lie für die Finan­zie­rung der Kin­der mit­be­las­ten. Beim Ver­kauf einer der Lie­gen­schaf­ten muss die Bank die­se aus der Simul­tan­haf­tung ent­las­sen – ein Punkt, der früh­zei­tig geklärt gehört. Zwei­ter Pra­xis­fall: Wer ein neu­es Haus kauft, bevor das alte ver­kauft ist, nutzt oft eine Zwi­schen­fi­nan­zie­rung, besi­chert auf der Bestands­im­mo­bi­lie – deren geord­ne­te Rück­füh­rung aus dem Ver­kaufs­er­lös orga­ni­siert der Treu­hän­der gemein­sam mit bei­den Ban­ken.

Check­lis­te: belas­te­te Immo­bi­lie ver­kau­fen

Ers­tens: aktu­el­len Sal­do und Vor­fäl­lig­keits­kon­di­tio­nen schrift­lich bei der Bank anfra­gen – bei Fix­zins­kre­di­ten kann eine Pöna­le anfal­len, bei varia­blen ist die Rück­zah­lung meist spe­sen­arm. Zwei­tens: alte, längst getilg­te Pfand­rech­te iden­ti­fi­zie­ren und Löschungs­quit­tun­gen anfor­dern – Ban­ken stel­len sie auch Jah­re spä­ter aus, die Beschaf­fung dau­ert aber mit­un­ter Wochen. Drit­tens: dem Ver­trags­er­rich­ter Sal­den­be­stä­ti­gung und Bank­kon­takt über­ge­ben, damit die Las­ten­frei­stel­lung in die Treu­hand­ab­wick­lung ein­ge­plant wird. Vier­tens: Wenn der Kauf­preis die Rest­schuld nicht deckt (Unter­was­ser-Situa­ti­on), vor­ab mit der Bank über die Dif­fe­renz­re­ge­lung spre­chen – ohne deren Löschungs­zu­sa­ge schei­tert die Über­ga­be las­ten­frei.

Bedeu­tung beim Immo­bi­li­en­ver­kauf

Ver­käu­fer soll­ten früh­zei­tig den aktu­el­len Kre­dit­sal­do und all­fäl­li­ge Vor­fäl­lig­keits­kon­di­tio­nen bei ihrer Bank erfra­gen und alte, getilg­te Pfand­rech­te schon vor der Ver­mark­tung löschen las­sen. Ein auf­ge­räum­tes C‑Blatt signa­li­siert Käu­fern und Ban­ken eine unkom­pli­zier­te Abwick­lung.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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