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Bedeutung von: "Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung"

Die Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist ein Ver­trag, den Ehe­part­ner bei einer Schei­dung abschlie­ßen kön­nen, um wich­ti­ge Fra­gen ver­bind­lich zu regeln – dazu gehört auch die gemein­sa­me Immo­bi­lie.

Dar­in wird fest­ge­legt, wer im Haus bleibt, wie Kre­di­te wei­ter­ge­führt wer­den oder ob die Immo­bi­lie ver­kauft wird. Die­se Ver­ein­ba­rung wird meist nota­ri­ell beur­kun­det, um Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen.

Wenn sich bei­de Part­ner auf einen Ver­kauf eini­gen, ist der Direkt­an­kauf oft die stress­freis­te Lösung. Er spart Zeit, ver­mei­det zusätz­li­che Kon­flik­te und schafft schnell Pla­nungs­si­cher­heit für bei­de Sei­ten.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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