Bedeutung von: "Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung"

Die Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist ein Ver­trag, den Ehe­part­ner bei einer Schei­dung abschlie­ßen kön­nen, um wich­ti­ge Fra­gen ver­bind­lich zu regeln – dazu gehört auch die gemein­sa­me Immo­bi­lie.

Dar­in wird fest­ge­legt, wer im Haus bleibt, wie Kre­di­te wei­ter­ge­führt wer­den oder ob die Immo­bi­lie ver­kauft wird. Die­se Ver­ein­ba­rung wird meist nota­ri­ell beur­kun­det, um Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen.

Wenn sich bei­de Part­ner auf einen Ver­kauf eini­gen, ist der Direkt­an­kauf oft die stress­freis­te Lösung. Er spart Zeit, ver­mei­det zusätz­li­che Kon­flik­te und schafft schnell Pla­nungs­si­cher­heit für bei­de Sei­ten.

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