Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, den Ehepartner bei einer Scheidung abschließen können, um wichtige Fragen verbindlich zu regeln – dazu gehört auch die gemeinsame Immobilie.
Darin wird festgelegt, wer im Haus bleibt, wie Kredite weitergeführt werden oder ob die Immobilie verkauft wird. Diese Vereinbarung wird meist notariell beurkundet, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Wenn sich beide Partner auf einen Verkauf einigen, ist der Direktankauf oft die stressfreiste Lösung. Er spart Zeit, vermeidet zusätzliche Konflikte und schafft schnell Planungssicherheit für beide Seiten.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 09/2025