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Bedeutung von: "Tei­lungs­ver­stei­ge­rung"

Die Tei­lungs­ver­stei­ge­rung ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das dann zur Anwen­dung kommt, wenn meh­re­re Eigen­tü­mer sich nicht dar­über eini­gen kön­nen, was mit einer gemein­sa­men Immo­bi­lie gesche­hen soll. Typi­sche Bei­spie­le sind Schei­dun­gen oder Erb­fäl­le, bei denen meh­re­re Par­tei­en Antei­le an einer Woh­nung oder einem Haus besit­zen.

Im Rah­men einer Tei­lungs­ver­stei­ge­rung wird die Immo­bi­lie zwangs­wei­se ver­kauft und der Erlös unter den Eigen­tü­mern auf­ge­teilt. In der Pra­xis führt das jedoch häu­fig zu einem deut­lich gerin­ge­ren Ver­kaufs­preis als bei einem regu­lä­ren Ver­kauf. Außer­dem dau­ert das Ver­fah­ren lan­ge und ist mit hohen Kos­ten ver­bun­den.

Vie­le Eigen­tü­mer ver­su­chen des­halb, eine Tei­lungs­ver­stei­ge­rung zu ver­mei­den – etwa durch den frei­wil­li­gen Direkt­ver­kauf an ein Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men. Auf die­se Wei­se lässt sich schnel­ler eine ein­ver­nehm­li­che Lösung fin­den.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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