Bedeutung von: "Tei­lungs­ver­stei­ge­rung"

Die Tei­lungs­ver­stei­ge­rung ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das dann zur Anwen­dung kommt, wenn meh­re­re Eigen­tü­mer sich nicht dar­über eini­gen kön­nen, was mit einer gemein­sa­men Immo­bi­lie gesche­hen soll. Typi­sche Bei­spie­le sind Schei­dun­gen oder Erb­fäl­le, bei denen meh­re­re Par­tei­en Antei­le an einer Woh­nung oder einem Haus besit­zen.

Im Rah­men einer Tei­lungs­ver­stei­ge­rung wird die Immo­bi­lie zwangs­wei­se ver­kauft und der Erlös unter den Eigen­tü­mern auf­ge­teilt. In der Pra­xis führt das jedoch häu­fig zu einem deut­lich gerin­ge­ren Ver­kaufs­preis als bei einem regu­lä­ren Ver­kauf. Außer­dem dau­ert das Ver­fah­ren lan­ge und ist mit hohen Kos­ten ver­bun­den.

Vie­le Eigen­tü­mer ver­su­chen des­halb, eine Tei­lungs­ver­stei­ge­rung zu ver­mei­den – etwa durch den frei­wil­li­gen Direkt­ver­kauf an ein Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men. Auf die­se Wei­se lässt sich schnel­ler eine ein­ver­nehm­li­che Lösung fin­den.

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