Bedeutung von: "Treu­hand­kon­to"

Das Treu­hand­kon­to spielt beim Immo­bi­li­en­ver­kauf eine zen­tra­le Rol­le für die Sicher­heit bei­der Par­tei­en. Es wird meist vom Notar ein­ge­rich­tet und dient als neu­tra­le Zwi­schen­sta­ti­on für den Kauf­preis.

Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Der Käu­fer über­weist den ver­ein­bar­ten Betrag auf das Treu­hand­kon­to.
  2. Der Notar prüft, ob alle Bedin­gun­gen des Kauf­ver­trags erfüllt sind (z. B. Löschung von Grund­schul­den, Ein­tra­gung im Grund­buch).
  3. Erst wenn alles erle­digt ist, wird das Geld vom Treu­hand­kon­to an den Ver­käu­fer wei­ter­ge­lei­tet.

So wird ver­hin­dert, dass Käu­fer zah­len, bevor sie Eigen­tü­mer wer­den – und dass Ver­käu­fer ihre Immo­bi­lie ver­lie­ren, ohne den Kauf­preis zu erhal­ten. Beim Direkt­an­kauf mit JA Berg­kes­sel ist die­ses Ver­fah­ren Stan­dard und gibt Eigen­tü­mern maxi­ma­le Sicher­heit.

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