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Bedeutung von: "Zwangs­ver­stei­ge­rung"

Eine Zwangs­ver­stei­ge­rung ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das meist von Ban­ken ein­ge­lei­tet wird, wenn Kre­dit­ra­ten nicht mehr bezahlt wer­den. Das Gericht setzt einen Ver­stei­ge­rungs­ter­min an, und die Immo­bi­lie wird öffent­lich ange­bo­ten.

Die Nach­tei­le sind gra­vie­rend:

  • Immo­bi­li­en erzie­len meist nur deut­lich unter Markt­wert.
  • Der gesam­te Pro­zess ist emo­tio­nal belas­tend.
  • Eigen­tü­mer ver­lie­ren jede Kon­trol­le über den Ver­kauf.

Des­halb suchen vie­le Betrof­fe­ne nach Wegen, die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu ver­mei­den. Ein schnel­ler Direkt­ver­kauf ist oft die ein­zi­ge Mög­lich­keit, recht­zei­tig Liqui­di­tät zu schaf­fen und Gläu­bi­ger zu befrie­di­gen.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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