Wenn ein Angehöriger stirbt und eine Immobilie hinterlässt, steht am Anfang nicht der Verkauf, sondern das Verlassenschaftsverfahren. Erst mit der Einantwortung werden Erben tatsächlich Eigentümer und können über das Haus verfügen. Wie das Verfahren abläuft, wie lange es dauert, was es kostet – und was Sie in der Zwischenzeit bereits vorbereiten können.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verfahren wird vom Bezirksgericht geführt; ein Notar als Gerichtskommissär wickelt es ab.
- Erst die Einantwortung macht Sie zum Eigentümer – vorher kann nicht verkauft werden.
- Die Dauer liegt meist bei sechs Monaten bis über einem Jahr, bei Streit auch länger.
- Die Erbantrittserklärung entscheidet, ob Sie auch für Schulden haften.
- Die Immobilie verursacht währenddessen weiterlaufende Kosten.
- Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht – erst der spätere Verkauf löst Steuern aus.
Inhalt
Was das Verlassenschaftsverfahren ist
In Österreich geht ein Nachlass nicht automatisch auf die Erben über; weiterführende amtliche Informationen bietet oesterreich.gv.at. Anders als in vielen anderen Ländern muss das Vermögen zunächst gerichtlich übertragen werden. Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Die praktische Arbeit erledigt ein Notar, der dabei als Gerichtskommissär tätig wird – also nicht als Ihr Anwalt, sondern im gerichtlichen Auftrag und zur Neutralität verpflichtet.
Der Notar wird Ihnen zugeteilt; Sie können ihn nicht frei wählen. Seine Aufgabe ist es zu klären, wer erbberechtigt ist, welches Vermögen vorhanden ist und wie es aufgeteilt wird. Am Ende steht der Einantwortungsbeschluss – erst mit diesem Dokument sind Sie rechtlich Eigentümer und können im Grundbuch eingetragen werden.
Der Ablauf in sechs Schritten
- TodesfallaufnahmeDer Notar lädt die Angehörigen und erhebt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der verstorbenen Person.
- Feststellung der ErbenGeprüft wird, ob ein Testament vorliegt – unter anderem über das Österreichische Zentrale Testamentsregister – oder ob die gesetzliche Erbfolge gilt.
- VermögenserhebungKonten, Liegenschaften, Fahrzeuge, Versicherungen und Verbindlichkeiten werden erfasst und bewertet.
- ErbantrittserklärungDie Erben erklären, ob sie das Erbe bedingt, unbedingt oder gar nicht antreten.
- VerlassenschaftsabhandlungAufteilung des Nachlasses, gegebenenfalls per Erbteilungsübereinkommen zwischen mehreren Erben.
- EinantwortungDer Beschluss des Gerichts überträgt das Eigentum. Danach erfolgt die Grundbuchseintragung.
Wie lange dauert das Verlassenschaftsverfahren?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Bandbreite ist groß. Diese Faktoren bestimmen die Dauer:
| Konstellation | Typische Dauer | Warum |
|---|---|---|
| Ein Erbe, klares Testament, überschaubares Vermögen | etwa 3 – 6 Monate | Wenig Klärungsbedarf |
| Mehrere Erben, Einigkeit | etwa 6 – 12 Monate | Abstimmung und Erbteilung |
| Erben im Ausland | ab etwa 9 Monaten | Zustellungen und Beglaubigungen |
| Unklare Erbfolge oder Testamentsstreit | ein bis mehrere Jahre | Gerichtliche Klärung nötig |
| Überschuldeter Nachlass | sehr unterschiedlich | Gläubigerverfahren |
Orientierungswerte aus der Praxis – die tatsächliche Dauer hängt auch von der Auslastung des Gerichts ab.
Die Erbantrittserklärung: bedingt oder unbedingt?
Diese Entscheidung ist die folgenreichste im ganzen Verfahren – und sie lässt sich später nicht zurücknehmen. Es geht darum, ob Sie für Schulden der verstorbenen Person nur mit dem Nachlass oder auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften.
| Variante | Haftung für Schulden | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bedingte Erbantrittserklärung | nur bis zur Höhe des Nachlasses | Inventar wird erstellt – zusätzliche Kosten, aber Sicherheit |
| Unbedingte Erbantrittserklärung | auch mit Privatvermögen | Schneller und günstiger, aber riskant |
| Ausschlagung | keine | Sie erhalten auch nichts aus dem Nachlass |
Im Zweifel ist die bedingte Erklärung die sichere Wahl – besonders wenn Sie die Finanzen der verstorbenen Person nicht vollständig kennen.
Gerade bei älteren Liegenschaften stehen manchmal noch Pfandrechte im Grundbuch, obwohl der Kredit längst getilgt ist. Umgekehrt kann eine bestehende Restschuld den Wert des Nachlasses erheblich mindern. Lassen Sie den Grundbuchsstand prüfen, bevor Sie eine unbedingte Erklärung abgeben.
Welche Kosten entstehen im Verlassenschaftsverfahren?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich geregelt. Grob lassen sich drei Blöcke unterscheiden:
| Kostenblock | Wofür | Größenordnung |
|---|---|---|
| Notarhonorar | Tätigkeit als Gerichtskommissär | nach Tarif, abhängig vom Nachlasswert |
| Gerichtsgebühren | Verfahren und Einantwortung | gestaffelt nach Wert |
| Grundbuchseintragung | Eigentumsumschreibung | 1,1 % des Einheitswerts (begünstigt im Familienkreis) |
| Grunderwerbsteuer | unentgeltlicher Erwerb | Stufentarif ab 0,5 %, begünstigt für nahe Angehörige |
| Inventar | nur bei bedingter Erklärung | zusätzlicher Aufwand |
Die konkreten Beträge nennt Ihnen der Gerichtskommissär – fragen Sie frühzeitig nach einer Schätzung.
Eine gute Nachricht vorweg: Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Das Erben einer Immobilie löst also keine Ertragsteuer aus. Steuerpflichtig wird erst der spätere Verkauf – mehr dazu im Beitrag zur Immobilienertragsteuer.
Die Immobilie während des Verfahrens

Das Haus steht nicht still, nur weil das Verfahren läuft. Genau hier unterschätzen viele Erben den Aufwand: Über sechs bis zwölf Monate laufen Kosten und Pflichten weiter, ohne dass jemand die Immobilie nutzt.
| Bereich | Was zu beachten ist |
|---|---|
| Versicherung | Gebäudeversicherung aufrecht halten – Leerstand dem Versicherer melden |
| Heizung | Im Winter frostfrei halten, sonst drohen Rohrschäden |
| Gemeindeabgaben | Laufen unverändert weiter |
| Garten und Außenbereich | Verwahrlosung mindert den späteren Wert spürbar |
| Post und Kontrolle | Regelmäßig nachsehen – auch wegen Einbruchsgefahr |
| Vermietung | Während des Verfahrens nur eingeschränkt möglich |
Wer weit entfernt wohnt, sollte frühzeitig klären, wer sich vor Ort kümmert.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen über die Immobilie müssen dann gemeinsam getroffen werden – vom Verkauf bis zur Frage, wer den Rasen mäht. In der Praxis gibt es drei Wege:
- Gemeinsam behaltenAlle bleiben Miteigentümer. Funktioniert nur, wenn Einigkeit über Nutzung und Kosten besteht.
- Ein Erbe übernimmtDie anderen werden ausbezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlung sollte auf einer nachvollziehbaren Bewertung beruhen – und kann steuerliche Folgen haben.
- Gemeinsam verkaufenDer Erlös wird nach Erbquoten geteilt. Oft die konfliktfreieste Lösung, weil niemand bevorzugt wird.
Einigen sich die Erben noch im Verfahren, kann diese Vereinbarung direkt in die Einantwortung einfließen. Das erspart eine spätere Auseinandersetzung und zusätzliche Grundbuchschritte. Wer einen Verkauf ohnehin plant, sollte das früh mit dem Gerichtskommissär besprechen.
Nach der Einantwortung: die Immobilie verkaufen
Mit dem Einantwortungsbeschluss sind Sie verfügungsberechtigt. Fehlt noch die Grundbuchseintragung, lässt sich ein Verkauf in der Praxis vorbereiten, weil das Notariat beides koordinieren kann.
Steuerlich gilt: Der Verkauf unterliegt der Immobilienertragsteuer, wobei für die Einstufung der Erwerbszeitpunkt der verstorbenen Person zählt. Bei Häusern, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden – im Weinviertel der Regelfall – beträgt die Belastung meist nur rund 4,2 Prozent des Verkaufspreises.
Was Sie schon während des Verfahrens tun können
- Unterlagen sammelnGrundbuchsauszug, Pläne, Energieausweis und Rechnungen über Sanierungen zusammentragen.
- Zustand dokumentierenFotos vom Haus und den Nebengebäuden erleichtern spätere Einschätzungen aus der Ferne.
- Wert grob einordnenEine unverbindliche Ersteinschätzung hilft bei der Aufteilung unter Erben – und kostet nichts.
- Persönliches sichernDokumente, Fotos und Erinnerungsstücke in Ruhe sichten, bevor über eine Räumung gesprochen wird.
- Nichts übereilt entsorgenEine vollständige Entrümpelung ist für einen Direktverkauf oft gar nicht nötig.
Häufige Fragen zum Verlassenschaftsverfahren
Kann ich das geerbte Haus schon vor der Einantwortung verkaufen?
Kann ich mir den Notar aussuchen?
Muss ich das Erbe annehmen?
Gibt es in Österreich Erbschaftssteuer?
Was passiert mit laufenden Kosten während des Verfahrens?
Wie läuft es, wenn ein Erbe im Ausland lebt?
Was ist ein Erbteilungsübereinkommen?
Fazit: Geduld im Verlassenschaftsverfahren, Klarheit bei der Immobilie
Das Verlassenschaftsverfahren lässt sich nicht beschleunigen – es folgt seinem gesetzlichen Ablauf. Was Sie aber beeinflussen können, ist der Umgang mit der Immobilie in dieser Zeit: Unterlagen sammeln, den Zustand erhalten, den Wert realistisch einordnen und innerhalb der Familie frühzeitig klären, wohin die Reise gehen soll. Wer das tut, kann nach der Einantwortung ohne Verzögerung handeln.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand der Veröffentlichung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei.