Bedeutung von: "Ener­gie­aus­weis"

Der Ener­gie­aus­weis ist seit eini­gen Jah­ren Pflicht bei Immo­bi­li­en­ver­käu­fen. Er zeigt, wie hoch der Ener­gie­ver­brauch einer Immo­bi­lie ist und gibt Käu­fern Ori­en­tie­rung über zukünf­ti­ge Heiz- und Betriebs­kos­ten.

Es gibt zwei Vari­an­ten:

  • Bedarfs­aus­weis: basiert auf einer tech­ni­schen Ana­ly­se des Gebäu­des.
  • Ver­brauchs­aus­weis: beruht auf den tat­säch­li­chen Ener­gie­ver­bräu­chen der letz­ten Jah­re.

Eigen­tü­mer sind gesetz­lich ver­pflich­tet, den Ener­gie­aus­weis bei Besich­ti­gun­gen vor­zu­le­gen. Wer ohne Ener­gie­aus­weis ver­kauft, ris­kiert ein Buß­geld. Für Ver­käu­fer, die eine schnel­le Abwick­lung wün­schen, küm­mern sich Direkt­an­käu­fer wie JA Berg­kes­sel um alle not­wen­di­gen Unter­la­gen.

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