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Bedeutung von: "Ener­gie­aus­weis"

Der Ener­gie­aus­weis ist ein offi­zi­el­les Doku­ment, das den Ener­gie­be­darf einer Immo­bi­lie trans­pa­rent dar­stellt. In Öster­reich ist er bei der Ver­mie­tung, Ver­pach­tung oder beim Ver­kauf von Immo­bi­li­en gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Der Ener­gie­aus­weis infor­miert poten­zi­el­le Käu­fer oder Mie­ter dar­über, wie ener­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäu­de ist und wel­che Heiz- bzw. Ener­gie­kos­ten unge­fähr zu erwar­ten sind. Dar­über hin­aus ist der Ener­gie­aus­weis nicht nur beim Ver­kauf, son­dern auch bei der Mie­te und Ver­pach­tung von Immo­bi­li­en wie Woh­nun­gen, Häu­sern und Geschäfts­räum­lich­kei­ten gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Für Eigen­tü­mer, die ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­ten – bei­spiels­wei­se über den Direkt­an­kauf durch Berg­kes­sel Immo­bi­li­en – spielt der Ener­gie­aus­weis daher eine wich­ti­ge Rol­le. Er gehört zu den wich­tigs­ten Unter­la­gen, die im Ver­kaufs­pro­zess benö­tigt wer­den. Laut EAVG 2012 sind Ver­käu­fer, Ver­mie­ter und Ver­päch­te­rin ver­pflich­tet, den Ener­gie­aus­weis vor­zu­le­gen; dies gilt auch für ver­schie­de­ne Nut­zungs­ob­jek­ten wie Woh­nun­gen, Häu­ser oder Geschäfts­räum­lich­kei­ten. Der Ener­gie­aus­weis muss spä­tes­tens beim Abschluss eines Kauf- oder Miet­ver­trags über­ge­ben wer­den, was eine recht­li­che Ver­pflich­tung dar­stellt. Die Nut­zung des Gebäu­des, etwa eine sai­so­na­le oder nur mini­ma­le Nut­zung, kann Ein­fluss dar­auf haben, ob ein Ener­gie­aus­weis erfor­der­lich ist.

Was genau ist ein Ener­gie­aus­weis?

Der Ener­gie­aus­weis ist ver­gleich­bar mit dem Ener­gie­ef­fi­zi­enz­la­bel bei Haus­halts­ge­rä­ten. Er zeigt auf einen Blick, wie ener­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäu­de ist und wie hoch der zu erwar­ten­de Ener­gie­be­darf für Hei­zung, Warm­was­ser und teil­wei­se auch Küh­lung sein kann.

In Öster­reich wird die Ener­gie­ef­fi­zi­enz anhand von Kenn­zah­len und Effi­zi­enz­klas­sen dar­ge­stellt. Die­se rei­chen von sehr effi­zi­ent (Klas­se A++) bis zu sehr hohem Ener­gie­be­darf (Klas­se G). Die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se wird im Ener­gie­aus­weis aus­ge­wie­sen und ermög­licht eine schnel­le Ein­ord­nung der ener­ge­ti­schen Qua­li­tät eines Gebäu­des.

Der Ener­gie­aus­weis ent­hält unter ande­rem fol­gen­de Infor­ma­tio­nen:

  • Heiz­wär­me­be­darf (HWB) – Ener­gie­be­darf für die Behei­zung
  • Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz­fak­tor (fGEE) – Bewer­tung der Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz
  • Gebäu­de­art und Bau­jahr
  • Bau­tei­le des Gebäu­des (Fens­ter, Dach, Däm­mung)
  • Heiz­sys­tem und Warm­was­ser­auf­be­rei­tung
  • Emp­feh­lun­gen zur ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung
  • Der Ener­gie­aus­weis kann auch für ein­zel­ne Tei­le eines Gebäu­des, wie bei­spiels­wei­se eine Woh­nung oder einen bestimm­ten Gebäu­de­teil, aus­ge­stellt wer­den.

Die­se Daten hel­fen Käu­fern und Mie­tern, die zukünf­ti­gen Ener­gie­kos­ten bes­ser ein­zu­schät­zen.

War­um ist der Ener­gie­aus­weis beim Immo­bi­li­en­ver­kauf Pflicht?

In Öster­reich regelt das Ener­gie­aus­weis-Vor­la­ge-Gesetz (EAVG), dass der Ener­gie­aus­weis bereits bei der Bewer­bung einer Immo­bi­lie vor­lie­gen muss. Das bedeu­tet:

  • Bereits in Immo­bi­li­en­in­se­ra­ten müs­sen bestimm­te Ener­gie­kenn­zah­len ange­ge­ben wer­den.
  • Spä­tes­tens bei Ver­trags­ab­schluss muss der Ener­gie­aus­weis dem Käu­fer über­ge­ben wer­den.
  • Wenn kein Ener­gie­aus­weis vor­liegt, kann der Käu­fer unter Umstän­den eine Min­de­rung des Kauf­prei­ses ver­lan­gen.

Die Aus­stel­lung und Bewer­tung des Ener­gie­aus­wei­ses erfolgt auf Basis gesetz­li­cher und tech­ni­scher Vor­ga­ben, wie etwa der OIB-Richt­li­nie 6 in Öster­reich sowie ver­gleich­ba­rer euro­päi­scher Richt­li­ni­en, die ener­ge­ti­sche Stan­dards und Berech­nungs­grund­la­gen fest­le­gen.

Die­se Rege­lung dient dem Ver­brau­cher­schutz und sorgt für mehr Trans­pa­renz auf dem Immo­bi­li­en­markt. Frü­her wur­de für die Kos­ten der Aus­stel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses häu­fig ein Richt­wert pro Qua­drat­me­ter her­an­ge­zo­gen, die­ser fin­det heu­te jedoch nur noch sel­ten Anwen­dung, da die tat­säch­li­chen Kos­ten je nach Gebäu­de und Auf­wand vari­ie­ren kön­nen.

Wie lan­ge ist ein Ener­gie­aus­weis gül­tig?

Ein Ener­gie­aus­weis ist in Öster­reich 10 Jah­re gül­tig. Danach muss ein neu­er erstellt wer­den, wenn die Immo­bi­lie ver­kauft oder ver­mie­tet wird. Bau­li­che oder tech­ni­sche Ände­run­gen am Gebäu­de, wie etwa Sanie­run­gen oder Moder­ni­sie­run­gen, kön­nen eine Aktua­li­sie­rung oder Ände­run­gen des Ener­gie­aus­wei­ses erfor­der­lich machen.

Aller­dings kann es sinn­voll sein, frü­her einen neu­en Ener­gie­aus­weis zu erstel­len, wenn:

  • das Gebäu­de ener­ge­tisch saniert wur­de,
  • Fens­ter, Dach oder Fas­sa­de erneu­ert wur­den,
  • die Hei­zungs­an­la­ge moder­ni­siert wur­de.

Im Ener­gie­aus­weis wird die gesam­te zuge­führ­te Ener­gie­men­ge ange­ge­ben, die für Hei­zung, Warm­was­ser und Haus­halts­strom benö­tigt wird, ein­schließ­lich der dabei ent­ste­hen­den Ver­lus­te.

Eine bes­se­re Ener­gie­ef­fi­zi­enz kann sich näm­lich posi­tiv auf den Immo­bi­li­en­wert aus­wir­ken.

Wer darf einen Ener­gie­aus­weis erstel­len?

Der Ener­gie­aus­weis darf nur von qua­li­fi­zier­ten Fach­leu­ten mit ent­spre­chen­der Befug­nis aus­ge­stellt wer­den. Nur Per­so­nen, die über die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Befug­nis ver­fü­gen, sind berech­tigt, Ener­gie­aus­wei­se aus­zu­stel­len. Zu den Fach­leu­ten zäh­len zum Bei­spiel:

  • Zivil­tech­ni­ker (Archi­tek­ten, Bau­in­ge­nieu­re)
  • Bau­meis­ter
  • Inge­nieur­bü­ros
  • Ener­gie­be­ra­ter mit ent­spre­chen­der Qua­li­fi­ka­ti­on
  • Exper­ten aus dem Bereich tech­ni­sche Phy­sik

Es gibt ver­schie­de­ne Anbie­ter, die die Erstel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen anbie­ten. Ein Ver­gleich der Anbie­ter kann hel­fen, eine kos­ten­güns­ti­ge und qua­li­fi­zier­te Lösung zu fin­den.

Die Erstel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses erfolgt durch die Erfas­sung und Bewer­tung der ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten eines Gebäu­des durch befug­te Fach­leu­te.

Die Erstel­lungs­kos­ten lie­gen – je nach Gebäu­de­grö­ße und Auf­wand – meist zwi­schen 200 € und 800 €.

Wel­che Rol­le spielt der Ener­gie­aus­weis beim Direkt­an­kauf?

Auch beim Immo­bi­li­en-Direkt­an­kauf wird ein Ener­gie­aus­weis benö­tigt. Pro­fes­sio­nel­le Immo­bi­li­en­an­käu­fer wie Berg­kes­sel Immo­bi­li­en unter­stüt­zen Eigen­tü­mer oft dabei, wenn das Doku­ment noch nicht vor­han­den ist. Beim Haus­kauf stellt der Ener­gie­aus­weis eine wich­ti­ge Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Käu­fer dar, da er Trans­pa­renz über den ener­ge­ti­schen Zustand der Immo­bi­lie bie­tet.

Der Ener­gie­aus­weis hilft dabei:

  • den ener­ge­ti­schen Zustand der Immo­bi­lie ein­zu­schät­zen
  • mög­li­che Sanie­rungs­kos­ten zu bewer­ten
  • eine rea­lis­ti­sche Immo­bi­li­en­be­wer­tung vor­zu­neh­men

Die Haus­tech­nik, wie Hei­zungs­an­la­gen und Lüf­tungs­sys­te­me, hat einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz und die Bewer­tung der Immo­bi­lie. Zudem kann das Nut­zer­ver­hal­ten der Bewoh­ner die tat­säch­li­chen Ener­gie­kos­ten beein­flus­sen, auch wenn der Ener­gie­aus­weis eine Ori­en­tie­rung bie­tet.

Auch Immo­bi­li­en mit schlech­ter Ener­gie­ef­fi­zi­enz kön­nen pro­blem­los ver­kauft wer­den – ins­be­son­de­re im Direkt­an­kauf, da Inves­to­ren häu­fig ohne­hin Sanie­run­gen oder Moder­ni­sie­run­gen pla­nen.

Inhal­te des Ener­gie­aus­wei­ses

Der Ener­gie­aus­weis lie­fert eine detail­lier­te Über­sicht über die wich­tigs­ten ener­ge­ti­schen Kenn­zah­len eines Gebäu­des und ist damit ein zen­tra­les Doku­ment für alle, die eine Immo­bi­lie kau­fen, ver­mie­ten, ver­pach­ten oder sanie­ren möch­ten. Zu den wesent­li­chen Inhal­ten zäh­len der Heiz­wär­me­be­darf (HWB), der Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz­fak­tor (fGEE), der Pri­mär­ener­gie­be­darf (PEB), die CO2-Emis­sio­nen sowie der Warm­was­ser-Wär­me­be­darf (WWWB). Die­se Wer­te geben prä­zi­se Aus­kunft dar­über, wie viel Ener­gie das Gebäu­de benö­tigt und wie hoch die zu erwar­ten­den Ener­gie­kos­ten aus­fal­len kön­nen.

Beson­ders rele­vant ist der Ener­gie­be­darf pro Qua­drat­me­ter, der im Ener­gie­aus­weis in kWh/m² ange­ge­ben wird. Die­se Kenn­zahl ermög­licht es, ver­schie­de­ne Immo­bi­li­en hin­sicht­lich ihrer Ener­gie­ef­fi­zi­enz und der zu erwar­ten­den Kos­ten direkt mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Die Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se, die eben­falls im Ener­gie­aus­weis aus­ge­wie­sen wird, bie­tet einen schnel­len Über­blick über die ener­ge­ti­sche Qua­li­tät des Gebäu­des und erleich­tert die Bewer­tung beim Kauf oder bei der Ver­mie­tung.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil des Ener­gie­aus­wei­ses sind Emp­feh­lun­gen zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Die­se Hin­wei­se zei­gen auf, mit wel­chen Sanie­rungs­maß­nah­men sich der Ener­gie­ver­brauch und damit auch die lau­fen­den Kos­ten nach­hal­tig sen­ken las­sen. Für Eigen­tü­mer, die eine Sanie­rung oder Moder­ni­sie­rung pla­nen, sind die­se Infor­ma­tio­nen beson­ders wert­voll.

Die Aus­stel­lung des Ener­gie­aus­wei­ses erfolgt in Öster­reich nach kla­ren gesetz­li­chen Vor­ga­ben und ist bei Ver­kauf, Ver­mie­tung und Ver­pach­tung ver­pflich­tend. Die Gül­tig­keit beträgt 10 Jah­re, wobei die im Ener­gie­aus­weis ent­hal­te­nen Daten stets auf dem aktu­el­len Stand sein soll­ten, um eine ver­läss­li­che Ent­schei­dungs­grund­la­ge zu bie­ten.

Ins­ge­samt bie­tet der Ener­gie­aus­weis eine umfas­sen­de Samm­lung an Daten und Infor­ma­tio­nen, die für die Ein­schät­zung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz, der Ener­gie­kos­ten und des Sanie­rungs­po­ten­zi­als einer Immo­bi­lie uner­läss­lich sind. Wer die Inhal­te des Ener­gie­aus­wei­ses sorg­fäl­tig prüft, kann fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen und gezielt Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz sei­nes Gebäu­des ein­lei­ten.

Tipps für Eigen­tü­mer

Wenn Sie Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­ten, soll­ten Sie früh­zei­tig prü­fen, ob ein gül­ti­ger Ener­gie­aus­weis vor­han­den ist. Fol­gen­de Schrit­te sind emp­feh­lens­wert:

  1. Unter­la­gen prü­fen – viel­leicht exis­tiert bereits ein gül­ti­ger Ener­gie­aus­weis.
  2. Fach­mann beauf­tra­gen, falls kei­ner vor­han­den ist.
  3. Kenn­zah­len ver­ste­hen, um den ener­ge­ti­schen Zustand der Immo­bi­lie ein­schät­zen zu kön­nen.
  4. Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le prü­fen, z. B. Däm­mung oder neue Fens­ter.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen oder die Mög­lich­keit, die­se Sei­te zu bewer­ten, fin­den Sie auf unse­rer ent­spre­chen­den Sei­te.

Fazit: Ener­gie­aus­weis schafft Trans­pa­renz beim Immo­bi­li­en­ver­kauf

Der Ener­gie­aus­weis ist ein wich­ti­ger Bestand­teil jeder Immo­bi­li­en­ver­mark­tung. Er zeigt, wie ener­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäu­de ist und hilft Käu­fern dabei, zukünf­ti­ge Ener­gie­kos­ten ein­zu­schät­zen. Gleich­zei­tig ist er in Öster­reich eine gesetz­li­che Pflicht beim Ver­kauf oder bei der Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en.

Wer sei­ne Immo­bi­lie schnell und unkom­pli­ziert ver­kau­fen möch­te – etwa über den Direkt­an­kauf von Berg­kes­sel Immo­bi­li­en – soll­te sicher­stel­len, dass alle wich­ti­gen Unter­la­gen, inklu­si­ve Ener­gie­aus­weis, bereit­ste­hen. So kann der Ver­kaufs­pro­zess rei­bungs­los, trans­pa­rent und effi­zi­ent abge­wi­ckelt wer­den.

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