Bedeutung von: "Erben­ge­mein­schaft"

Eine Erben­ge­mein­schaft ent­steht auto­ma­tisch, wenn meh­re­re Per­so­nen gemein­sam eine Immo­bi­lie erben. Typisch ist das bei Geschwis­tern oder Kin­dern, die nach dem Tod der Eltern Eigen­tum tei­len müs­sen.

Das Pro­blem: Alle Ent­schei­dun­gen müs­sen ein­stim­mig getrof­fen wer­den – egal ob es um Sanie­run­gen, Ver­mie­tung oder Ver­kauf geht. Unei­nig­keit führt oft zu Still­stand und Streit.

Vie­le Erben­ge­mein­schaf­ten ent­schei­den sich daher für den Ver­kauf, um das Ver­mö­gen gerecht auf­zu­tei­len. Ein Direkt­ver­kauf ist hier beson­ders sinn­voll: Er bringt schnel­le Klar­heit und ver­hin­dert jah­re­lan­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

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