Eine Immobilie ist nicht immer „belastungsfrei“. Häufig bestehen Hypotheken, Grundschulden oder andere Rechte im Grundbuch, die beim Verkauf berücksichtigt werden müssen. Unter Lastenfreistellung versteht man die Löschung dieser Belastungen, damit die Immobilie ohne Einschränkungen an den neuen Eigentümer übergeben werden kann.
Für Eigentümer ist das oft kompliziert, da Banken oder Gläubiger zustimmen müssen. Beim Direktverkauf an ein Immobilienunternehmen wird die Lastenfreistellung in der Regel vom Käufer und dem Notar organisiert. Das bedeutet: Verkäufer müssen sich nicht selbst mit Banken oder Grundbuchämtern auseinandersetzen, sondern profitieren von einer reibungslosen Abwicklung.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 09/2025