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Bedeutung von: "Las­ten­frei­stel­lung"

Eine Immo­bi­lie ist nicht immer „belas­tungs­frei“. Häu­fig bestehen Hypo­the­ken, Grund­schul­den oder ande­re Rech­te im Grund­buch, die beim Ver­kauf berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Unter Las­ten­frei­stel­lung ver­steht man die Löschung die­ser Belas­tun­gen, damit die Immo­bi­lie ohne Ein­schrän­kun­gen an den neu­en Eigen­tü­mer über­ge­ben wer­den kann.

Für Eigen­tü­mer ist das oft kom­pli­ziert, da Ban­ken oder Gläu­bi­ger zustim­men müs­sen. Beim Direkt­ver­kauf an ein Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men wird die Las­ten­frei­stel­lung in der Regel vom Käu­fer und dem Notar orga­ni­siert. Das bedeu­tet: Ver­käu­fer müs­sen sich nicht selbst mit Ban­ken oder Grund­buch­äm­tern aus­ein­an­der­set­zen, son­dern pro­fi­tie­ren von einer rei­bungs­lo­sen Abwick­lung.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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