Bedeutung von: "Ver­äu­ße­rungs­ge­winn"

Der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn bezeich­net die Dif­fe­renz zwi­schen dem Kauf­preis, den ein Ver­käu­fer für sei­ne Immo­bi­lie erhält, und den ursprüng­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten (zuzüg­lich bestimm­ter Neben­kos­ten).

Bei­spiel: Wur­de ein Haus vor Jah­ren für 200.000 Euro gekauft und nun für 300.000 Euro ver­kauft, beträgt der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn 100.000 Euro.

In Öster­reich ist die­ser Gewinn rele­vant für die Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er (ImmoESt). Grund­sätz­lich müs­sen Ver­käu­fer 30 % des Gewinns an das Finanz­amt abfüh­ren, es sei denn, sie fal­len unter Aus­nah­men wie die „Haupt­wohn­sitz­be­frei­ung“.

Für Eigen­tü­mer ist es daher wich­tig, vor einem Ver­kauf genau zu prü­fen, ob und in wel­cher Höhe Steu­ern anfal­len. Ein seriö­ser Direkt­an­käu­fer wie JA Berg­kes­sel weist auf die­se Punk­te hin und unter­stützt bei der Kal­ku­la­ti­on.

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