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Bedeutung von: "Ver­äu­ße­rungs­ge­winn"

Der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn bezeich­net die Dif­fe­renz zwi­schen dem Kauf­preis, den ein Ver­käu­fer für sei­ne Immo­bi­lie erhält, und den ursprüng­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten (zuzüg­lich bestimm­ter Neben­kos­ten).

Bei­spiel: Wur­de ein Haus vor Jah­ren für 200.000 Euro gekauft und nun für 300.000 Euro ver­kauft, beträgt der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn 100.000 Euro.

In Öster­reich ist die­ser Gewinn rele­vant für die Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er (ImmoESt). Grund­sätz­lich müs­sen Ver­käu­fer 30 % des Gewinns an das Finanz­amt abfüh­ren, es sei denn, sie fal­len unter Aus­nah­men wie die „Haupt­wohn­sitz­be­frei­ung“.

Für Eigen­tü­mer ist es daher wich­tig, vor einem Ver­kauf genau zu prü­fen, ob und in wel­cher Höhe Steu­ern anfal­len. Ein seriö­ser Direkt­an­käu­fer wie JA Berg­kes­sel weist auf die­se Punk­te hin und unter­stützt bei der Kal­ku­la­ti­on.

JA Bergkessel GmbH
Über den AutorAlex­an­der Berg­kes­selGeschäfts­füh­rer, JA Berg­kes­sel GmbH · Laa an der Tha­ya

Alex­an­der kauft und ver­kauft Immo­bi­li­en im Wein­vier­tel – Häu­ser, Woh­nun­gen, Grund­stü­cke. Die Begrif­fe in die­sem Glos­sar erklärt er so, wie er sie auch im Kun­den­ge­spräch erklärt: ver­ständ­lich und ohne Para­gra­phen­deutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: ein­fach fra­gen, das kos­tet nichts.

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Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de sorg­fäl­tig recher­chiert, dient aber aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne recht­li­che, steu­er­li­che oder finan­zi­el­le Bera­tung im Ein­zel­fall. Für ver­bind­li­che Aus­künf­te wen­den Sie sich bit­te an Rechts­an­walt, Notar oder Steu­er­be­ra­ter. Alle Anga­ben ohne Gewähr. Stand: 09/2025

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