Einlagezahl (EZ) – die Adresse einer Liegenschaft im Grundbuch
Die Einlagezahl (abgekürzt EZ) ist die eindeutige Nummer, unter der eine Liegenschaft im Grundbuch einer Katastralgemeinde geführt wird. Gemeinsam mit der Katastralgemeinde (KG) identifiziert sie einen Grundbuchskörper unverwechselbar – vergleichbar mit einem amtlichen Aktenzeichen der Immobilie.
Was umfasst eine Einlagezahl?
Ein Grundbuchskörper unter einer EZ kann aus einem einzelnen Grundstück oder aus mehreren Grundstücken bestehen, die rechtlich eine Einheit bilden. Alle Eintragungen – Eigentum, Lasten, Rechte – beziehen sich immer auf die gesamte Einlage, nicht auf einzelne Grundstücke darin.
Wo findet man die Einlagezahl?
Die EZ steht auf jedem Grundbuchsauszug, im Kaufvertrag, im Einheitswertbescheid und meist auch in älteren Vertragsunterlagen. Kennt man nur die Adresse oder die Grundstücksnummer, lässt sich die zugehörige EZ über die Grundstücksdatenbank ermitteln – Notare, Rechtsanwälte und Makler erledigen das routinemäßig.
Einlagezahl, Grundstücksnummer und Katastralgemeinde – was ist was?
Die Katastralgemeinde ist die kleinste Vermessungseinheit Österreichs, die Grundstücksnummer bezeichnet ein einzelnes Grundstück innerhalb der KG, und die Einlagezahl fasst ein oder mehrere Grundstücke zu einem Grundbuchskörper zusammen. Bei Eigentumswohnungen kommt zusätzlich der Miteigentumsanteil (B‑LNR) hinzu, der das konkrete Wohnungseigentumsobjekt innerhalb der Einlage bezeichnet.
Wann ändert sich eine Einlagezahl?
Bei Teilungen, Zusammenlegungen oder Abschreibungen von Grundstücken können neue Einlagen eröffnet oder bestehende gelöscht werden. Nach einer Grundstücksteilung erhält das abgetrennte Stück typischerweise eine neue EZ – relevant etwa beim Verkauf eines Gartenteils oder einer Baulandreserve.
Schritt für Schritt: So finden Sie die EZ zu einer Adresse
Weg eins: der letzte Kaufvertrag oder Einheitswertbescheid – dort stehen Katastralgemeinde und EZ immer. Weg zwei: die Online-Grundstücksdatenbank, abrufbar über die Verrechnungsstellen der Justiz, in der sich über Adresse oder Grundstücksnummer die Einlage ermitteln lässt. Weg drei: das Geoportal des Landes (in Niederösterreich der NÖ Atlas), wo per Klick auf das Grundstück Katastralgemeinde und Grundstücksnummer sichtbar werden – damit fragt dann jeder Notar, Anwalt oder Makler die EZ in Minuten ab. Für Eigentümer gilt: einmal heraussuchen, in die Immobilienmappe legen, nie wieder suchen.
Die B‑LNR: So liest man Wohnungseigentum im Grundbuch
Bei Eigentumswohnungen genügt die EZ allein nicht – sie umfasst das ganze Haus. Das konkrete Objekt identifiziert die laufende Nummer im B‑Blatt (B‑LNR): Dort steht der Miteigentumsanteil (etwa 87/2410-Anteile), verbunden mit dem Wohnungseigentum an einer bestimmten Einheit (z. B. Wohnung Top 7 samt Kellerabteil und Stellplatz). Im Kaufvertrag werden daher KG, EZ, B‑LNR, Anteil und Top-Bezeichnung angeführt – nur diese Kombination beschreibt eine Eigentumswohnung rechtlich eindeutig. Wer eine Wohnung samt separat verbüchertem Garagenplatz verkauft, hat übrigens oft zwei B‑LNR – beide gehören in den Vertrag.
Häufige Stolpersteine aus der Praxis
Klassiker Nummer eins: Das Haus steht auf zwei Grundstücken in zwei verschiedenen Einlagen – verkauft wird versehentlich nur eine, der Garten hängt rechtlich in der Luft. Klassiker Nummer zwei: Nach einer Teilung kursieren alte Unterlagen mit der früheren EZ, während das Grundbuch längst eine neue führt. Klassiker Nummer drei: Bei Doppelhäusern wird die EZ des Nachbarn erwischt, weil die Adressen fast identisch sind. Die Lösung ist immer dieselbe: vor Anbot und Vertrag einen tagesaktuellen Grundbuchsauszug ziehen und Grundstücksnummern mit dem Lageplan abgleichen.
Bedeutung beim Immobilienverkauf
In Kaufanbot und Kaufvertrag muss die Liegenschaft über KG und EZ exakt bezeichnet werden – Adressangaben allein genügen nicht und führen immer wieder zu Verzögerungen. Wer seine Unterlagen mit korrekter EZ bereithält, beschleunigt Bewertung, Vertragserrichtung und Verbücherung spürbar.
Alexander kauft und verkauft Immobilien im Weinviertel – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Die Begriffe in diesem Glossar erklärt er so, wie er sie auch im Kundengespräch erklärt: verständlich und ohne Paragraphendeutsch. Wenn nach dem Lesen noch etwas offen ist: einfach fragen, das kostet nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, dient aber ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 08/2026