Bedeutung von: "Grund­buch"

Das Grund­buch ist ein amt­li­ches Regis­ter, in dem alle wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen zu Grund­stü­cken und Immo­bi­li­en fest­ge­hal­ten wer­den. Dazu gehö­ren Eigen­tums­ver­hält­nis­se, Hypo­the­ken, Dienst­bar­kei­ten und ande­re Belas­tun­gen.

Wer eine Immo­bi­lie kau­fen oder ver­kau­fen möch­te, kommt am Grund­buch nicht vor­bei. Nur wer als Eigen­tü­mer im Grund­buch ein­ge­tra­gen ist, gilt recht­lich als sol­cher. Ände­run­gen – etwa nach einem Ver­kauf – wer­den eben­falls dort ein­ge­tra­gen.

Für Eigen­tü­mer ist das Grund­buch wich­tig, weil es den Nach­weis über ihr Eigen­tum dar­stellt. Für Käu­fer ist es ent­schei­dend, um mög­li­che Belas­tun­gen oder Rech­te Drit­ter zu erken­nen. Bei einem Direkt­ver­kauf über­nimmt in der Regel das kau­fen­de Unter­neh­men zusam­men mit dem Notar die Prü­fung der Grund­buch­la­ge.

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