Bedeutung von: "Grund­er­werb­steu­er"

Wer in Öster­reich eine Immo­bi­lie kauft, kommt an der Grund­er­werb­steu­er nicht vor­bei. Sie zählt zu den wich­tigs­ten Kauf­ne­ben­kos­ten und wird direkt vom Staat erho­ben. Für Eigen­tü­mer, die ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­ten, ist es hilf­reich zu wis­sen, wie die Steu­er funk­tio­niert – denn sie beein­flusst die Kauf­ent­schei­dung der Inter­es­sen­ten und kann im Ver­kaufs­pro­zess eine Rol­le spie­len.

Was ist die Grund­er­werb­steu­er?

Die Grund­er­werb­steu­er (GrESt) ist eine Steu­er, die bei jedem Erwerb von Grund­stü­cken, Häu­sern oder Woh­nun­gen anfällt. Sie wird auf den Kauf­preis berech­net und ist vom Käu­fer zu zah­len. Auch bei Schen­kun­gen oder Erb­schaf­ten wird die Steu­er fäl­lig, dann aller­dings mit beson­de­ren Berech­nungs­grund­la­gen.

Rechts­grund­la­ge ist das Grund­er­werb­steu­er­ge­setz. Zustän­dig für die Erhe­bung ist das Finanz­amt.

Höhe der Grund­er­werb­steu­er

Die Steu­er wird in Öster­reich nach einem Staf­fel­mo­dell berech­net:

  • Für die ers­ten 250.000 € des Kauf­prei­ses: 0,5 %
  • Für die nächs­ten 150.000 €: 2 %
  • Für dar­über hin­aus­ge­hen­de Beträ­ge: 3,5 %

Ein Bei­spiel:

  • Kauf­preis: 400.000 €
  • Steu­er: (250.000 € × 0,5 %) + (150.000 € × 2 %) = 1.250 € + 3.000 € = 4.250 €

Damit ist die Grund­er­werb­steu­er eine erheb­li­che Zusatz­be­las­tung, die Käu­fer unbe­dingt ein­pla­nen müs­sen.

Grund­er­werb­steu­er bei Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen

Auch bei unent­gelt­li­chen Über­tra­gun­gen, also Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen, fällt Grund­er­werb­steu­er an. Hier wird nicht der Kauf­preis ange­setzt, son­dern der Grund­stücks­wert als Berech­nungs­ba­sis.

Wich­tig für Erben: Selbst wenn kei­ne Kauf­preis­zah­lung statt­fin­det, kann die Steu­er meh­re­re tau­send Euro betra­gen. Das ist einer der Grün­de, war­um vie­le Erben ihre Immo­bi­lie schnell ver­kau­fen möch­ten – lau­fen­de Kos­ten und Steu­ern kön­nen sonst schnell zur Belas­tung wer­den.

Wer zahlt die Grund­er­werb­steu­er?

Grund­sätz­lich ist der Käu­fer ver­pflich­tet, die Steu­er zu zah­len. Im Kauf­ver­trag wird das aus­drück­lich fest­ge­hal­ten. Der Notar mel­det den Kauf an das Finanz­amt und sorgt dafür, dass die Steu­er kor­rekt berech­net und abge­führt wird.

Für Ver­käu­fer bedeu­tet das: Sie selbst müs­sen die Steu­er nicht zah­len. Den­noch soll­ten sie die Höhe ken­nen, da sie für poten­zi­el­le Käu­fer ent­schei­dend ist – ins­be­son­de­re in Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Neben­kos­ten wie Notar­ge­büh­ren und Grund­buch­kos­ten.

Fris­ten und Abwick­lung

Die Grund­er­werb­steu­er muss inner­halb eines Monats nach Unter­zeich­nung des Kauf­ver­trags gemel­det wer­den. Meist über­nimmt der Notar die­se Mel­dung auto­ma­tisch. Erst nach Zah­lung der Steu­er erfolgt die Ein­tra­gung ins Grund­buch.

Das bedeu­tet: Ohne die Beglei­chung der Steu­er kann der Käu­fer nicht als neu­er Eigen­tü­mer ein­ge­tra­gen wer­den. Die Zah­lung ist also zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für den Eigen­tums­wech­sel.

Bedeu­tung beim Direkt­ver­kauf

Beim klas­si­schen Ver­kauf über Mak­ler oder pri­vat ist die Grund­er­werb­steu­er häu­fig ein Unsi­cher­heits­fak­tor. Käu­fer müs­sen nicht nur den Kauf­preis stem­men, son­dern auch die Neben­kos­ten finan­zie­ren. Dadurch kön­nen Finan­zie­run­gen schei­tern oder sich erheb­lich ver­zö­gern.

Beim Direkt­ver­kauf an die JA Berg­kes­sel GmbH ent­fällt die­se Unsi­cher­heit:

  • Das Unter­neh­men kal­ku­liert die Steu­er bereits fest ein.
  • Die Abwick­lung erfolgt pro­fes­sio­nell über den Notar.
  • Ver­käu­fer wis­sen von Anfang an, dass die Kauf­preis­zah­lung nicht durch Neben­kos­ten gefähr­det wird.

So gewin­nen Eigen­tü­mer Sicher­heit und Klar­heit im Ver­kaufs­pro­zess.

Grund­er­werb­steu­er bei Schei­dung

Auch im Rah­men einer Schei­dung spielt die Grund­er­werb­steu­er eine Rol­le. Über­nimmt ein Part­ner die gemein­sa­me Immo­bi­lie voll­stän­dig, fällt die Steu­er auf den Anteil an, der über­tra­gen wird. In man­chen Fäl­len gel­ten jedoch Befrei­un­gen, ins­be­son­de­re wenn die Immo­bi­lie im Zuge einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung über­tra­gen wird.

Gera­de hier ist eine früh­zei­ti­ge Bera­tung wich­tig, um kei­ne unnö­ti­gen Kos­ten zu ver­ur­sa­chen. Ein Direkt­ver­kauf kann auch in die­ser Situa­ti­on die ein­fachs­te Lösung sein.

Fazit: Wich­ti­ge Neben­kos­ten im Blick behal­ten

Die Grund­er­werb­steu­er ist eine unver­meid­ba­re Belas­tung für Käu­fer und gehört zu den größ­ten Neben­kos­ten beim Immo­bi­li­en­kauf. Ver­käu­fer soll­ten ihre Bedeu­tung ken­nen, um rea­lis­tisch ein­schät­zen zu kön­nen, wel­che Gesamt­kos­ten für Inter­es­sen­ten anfal­len.

Beim Direkt­ver­kauf an JA Berg­kes­sel GmbH pro­fi­tie­ren Eigen­tü­mer davon, dass alle steu­er­li­chen Aspek­te – ein­schließ­lich der Grund­er­werb­steu­er – rechts­si­cher und trans­pa­rent berück­sich­tigt wer­den. So ver­läuft der Ver­kauf schnell, fair und ohne böse Über­ra­schun­gen.

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